Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das wichtige und ausdrücklich zu begrüßende Ziel, die
Suizidprävention in Deutschland strukturell weiterzuentwickeln und die bestehenden Angebote
besser zu koordinieren. Insbesondere die Einrichtung einer Bundesfachstelle für
Suizidprävention sowie der Ausbau einer bundesweiten Vernetzung können einen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der Präventionslandschaft leisten. Der Gesetzentwurf schafft damit
wesentliche organisatorische Voraussetzungen für eine nationale Suizidprävention.
Aus Sicht der DGPs bleibt der Gesetzentwurf jedoch weitgehend auf der Ebene koordinierender
und konzeptioneller Maßnahmen. Zahlreiche Regelungen beschränken sich auf die Entwicklung
von Konzepten, die Förderung von Kooperationen oder die Erarbeitung fachlicher
Empfehlungen. Für eine nachhaltige Verbesserung der Suizidprävention bedarf es darüber
hinaus verbindlicher gesetzlicher Regelungen zur Umsetzung, Finanzierung, Qualitätssicherung
und Evaluation.
Die Stellungnahme steht hier als pdf-Datei zum Download bereit.
