Das Zertifikat Fachpsychologin/Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs dokumentiert die fundierte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen, die durch umfangreiche theoretische rechtspsychologische Weiterbildung und praktische rechtspsychologische Fallarbeit unter Supervision erworben wurde.
Der folgende Link leitet Sie zumRegister zertifizierter Fachpsychologinnen und Fachpsychologen für Rechtspsychologie der Deutschen Psychologen Akademie: https://www.rechtspsychologen-register.de
Zertifizierte FachpsychologInnen für Rechtspsychologie verpflichten sich auf die Einhaltung der Ethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie einschließlich der Anerkennung des Schieds- und Ehrengerichtes in seiner Zuständigkeit als Berufsgericht und zur umfangreichen kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie.
Alle Aufgaben, die für eine sach- und ordnungsgemäße Durchführung, Weiterentwicklung und Evaluation der Weiterbildung erforderlich sind, obliegen dem Fachgremium für Weiterbildung in Rechtspsychologie. Das Fachgremium ist eine von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen paritätisch besetzte und getragene Kommission. Derzeit gehören dem Fachgremium folgende Personen an:
Prof. Dr. Dipl.-Psych.Thomas Bliesener, Göttingen/Hannover
Prof. Dr. Dipl.-Psych.Klaus-Peter Dahle, Hildesheim
Dr. Dipl.-Psych. Ann-Christin Posten, Köln (Vorsitz)
Dipl.-Psych. Cornelia Orth, Wuppertal
Die Aufgaben des Fachgremiums werden durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird von der TransMIT GmbH betrieben. Weiterbildungsteilnehmer müssen sich bei TransMIT anmelden. Informationen über die Struktur und den Inhalt der Ausbildung zur Fachpsychologin / zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie finden sie auf den Seiten der TransMIT GmbH.