Die Rechtspsychologie setzt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse aus dem Rechtswesen auseinander.
Dabei werden zwei Teilgebiete der Rechtspsychologie voneinander unterschieden:
1) Forensische Psychologie
Die Forensische Psychologie beschäftigt sich mit Fragen im Rahmen der psychologischen Begutachtung bei Gericht („in foro“), z. B. im Straf-, Sozial-, Familien-, oder Verwaltungsrecht. Außerdem werden Programme zur Straftäterbehandlung, der Straf- und der Maßregelvollzug untersucht.
2) Kriminalpsychologie
Die Kriminalpsychologie hat hingegen die Untersuchung der Entstehung, der Erscheinungsformen, des Verlaufs und der Prävention von Kriminalität zum Forschungsgegenstand, ebenso die Untersuchung von psychologischen Aspekten der Strafgesetzgebung. Hierunter fallen auch Forschungsthemen wie die Untersuchung der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie "Wille" oder "Vorsatz", die Strafrechtspraxis, die richterliche Urteilsbildung und die Analyse von den Strafbedürfnissen der Gesellschaft. Die Grenze zwischen beiden rechtspsychologischen Teilgebieten verläuft dabei fließend.
Anwendungsfach
Als Anwendungsfach bedient sich die Rechtspsychologie unter anderem der grundlegenden Wissensbestände der Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie. Sie steht in enger Verbindung mit den Nachbardisziplinen der Medizin, insbesondere der Forensischen Psychiatrie, der Kriminologie und den Sozialwissenschaften. Arbeitsschwerpunkte von Rechtspsychologen liegen im Bereich der Begutachtung, der Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, der Polizeipsychologie, Viktimologie und Kriminalprävention.