Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Weiterbildung und Ausbildung

Was machen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen?

Die Arbeit von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) entspricht grundsätzlich der Arbeit von Psychotherapeut*innen für Erwachsene. Mit der Weiterbildung in KJP erfolgt jedoch eine Spezialisierung auf die Behandlung von Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Tätigkeiten von KJP-lern umfassen demnach das Diagnostizieren und Behandeln psychischer und psychosomatischer Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (auch Richtlinienverfahren genannt). Die Therapie erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten von minderjährigen Patient*innen. In Abgrenzung dazu ist die Anwendung dieser wissenschaftlichen Behandlungsverfahren bei psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nicht garantiert.

Wie wird man Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in?

Um Psychotherapeut*in für Kinder- und Jugendliche zu werden, ist zunächst ein abgeschlossenes und approbationskonformes Bachelor- und Masterstudium in Psychologie Voraussetzung. Zudem ist die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass eine Approbation (= die staatliche Zulassung, um Heilkunde auszuüben) in Psychotherapie notwendig ist, um als Psychotherapeut*in mit dem Schwerpunkt KJP arbeiten zu können. Nach der Gesetzesreform im Jahr 2020 ist für den Erwerb der Approbation ein spezielles Psychologiestudium erforderlich, in dem bereits im Bachelorstudium bestimmte Schwerpunkte gelegt wurden. Wer KJP werden möchte, sollte also bereits bei der Wahl des Bachelorstudiengangs darauf achten, dass die Universität diese approbationskonforme Schwerpunktsetzung auch anbietet. An die Approbationsprüfung schließt nach dem neuen Psychotherapiegesetz eine fünfjährige Weiterbildung in Fachpsychotherapie mit dem Schwerpunkt KJP an, in welcher die Fachkunde zur selbstständigen Arbeit als Fachpsychotherapeut*in für KJP erworben wird.

Info: Die Approbation

Nachfolgend wird der Werdegang zum*zur KJP nach alter und neuer Gesetzeslage aufgezeigt. Bei beiden Ausbildungswegen ist die Approbation, also die staatliche Zulassung für die Ausübung der Heilkunde, vorausgesetzt. Die Approbationsprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur, einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit Schauspielpatient*innen und befähigt erfolgreiche Absolvent*innen zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung.

 

Ausbildungsweg zum*zur Psychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche nach neuer Gesetzgebung (PsychThG vom 01.09.2020)

Seitdem die Psychotherapie-Gesetzesreform (PsychThG) am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird die Approbation ausschließlich infolge eines abgeschlossenen, approbationskonformen Bachelorstudiums und eines approbationskonformen Masterstudiums in Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs) erworben. Die Inhalte und Praktika des Bachelor-Studiengangs müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die dem PsychThG und der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (PsychThApprO) entsprechen. Auf das abgeschlossene Masterstudium folgt eine Staatsprüfung mit dem Abschluss „Approbation“ in Psychotherapie, die dann zur Arbeit als Psychotherapeut*in befähigt. Um sich dann mit einer eigenen Praxis für KJP niederlassen zu können, in der auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann, muss zusätzlich die Fachkunde zur KJP durch eine fünfjährige Weiterbildung im Rahmen einer finanzierten Berufstätigkeit nach der Approbation erworben werden. Die Weiterbildung findet in einer speziellen Weiterbildungsstelle statt. Hier sammeln die Psychotherapeut*innen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung in unterschiedlichen Settings. Neben dem gewünschten Fachbereich KJP kann zwischen den vier zurzeit anerkannten Richtlinienverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewählt werden: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie. Je nachdem, für welches der vier Verfahren man sich entscheidet, werden auch die spezifischen Methoden und Kompetenzen während der Weiterbildung erworben. Die genannten Verfahren sind auch sozialrechtlich anerkannt. Das bedeutet, dass in einem dieser Verfahren approbierte Psychotherapeut*innen prinzipiell als Teil des Gesundheitssystems Heilbehandlungen an Kindern und Jugendlichen durchführen dürfen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nach entsprechenden Antragsverfahren übernommen werden.
Die Änderungen durch die neue Psychotherapie-Gesetzesreform können im Detail hier eingesehen werden.

 

Übergangsregelung

Für Studierende die sich noch im Studium nach altem Recht befinden oder bereits einen „alten“ Master in Psychologie abgeschlossen haben, gilt eine „Übergangszeitbis zum 1. September 2032, um die Ausbildung und Approbation nach alter Gesetzgebung abzuschließen.

 

Ausbildungsweg zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche nach alter Gesetzgebung (vor 01.09. September 2020)

Nach alter Gesetzgebung (bis 01.09.2020) dürfen sich nur diejenigen, die eine spezielle postgraduale Ausbildung durchlaufen haben, Psychologische Psychotherapeut*innen nennen. Die Ausbildung in KJP können nach alter Gesetzgebung Ärzt*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen durchlaufen. Um die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in mit dem Schwerpunkt KJP“ führen zu dürfen, muss laut altem Gesetz sowohl ein psychologisches Master- bzw. Diplomstudium mit Inhalten der Klinischen Psychologie als auch eine postgraduale Ausbildung, die mit der staatlichen Approbationsprüfung endet, absolviert worden sein. Die Approbation kann nur in einem wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren (= Richtlinienverfahren) erworben werden. Wer gerne KJP werden möchte, entscheidet sich also für eines der vier zurzeit anerkannten Richtlinienverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch Fundierte Psychotherapie, Systemische Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie. Diese Verfahren sind auch sozialrechtlich anerkannt. Das bedeutet, dass in einem dieser Verfahren approbierte Psychotherapeut*innen prinzipiell als Teil des Gesundheitssystems Heilbehandlungen an Kindern und Jugendlichen durchführen dürfen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nach entsprechenden Antragsverfahren übernommen werden. Für die Ausbildung zum*zur KJP müssen sich Interessent*innen selbst bei den entsprechenden Ausbildungsinstituten bewerben.

 

Inhalte der Fachpsychotherapie-Weiterbildung für Kinder- und Jugendliche (seit 01.09.2020)

Voraussetzung für die Weiterbildung in Fachpsychotherapie für Kinder und Jugendliche nach PsychThG seit 2020 ist die erfolgreiche Beendigung des approbationskonformen Bachelors in Psychologie sowie des approbationskonformen Masters mit Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ und die anschließende Approbationsprüfung.

Im Anschluss muss für die postgraduale Weiterbildung der Bereich Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie gewählt werden. Zusätzlich wird mindestens eines der vier wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren nach individueller Präferenz ausgewählt, nach welchem sich dann die Methoden und Techniken, die in der Weiterbildung erworben werden, richten:

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie.
     

In der Fachpsychotherapeuten-Weiterbildung werden theoretische und anwendungsorientierte Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen erworben. Hierzu zählen bereichsspezifische Kenntnisse und verfahrensübergreifende Kenntnisse in:

  • Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemischen Therapie
  • Diagnostik (inkl. Befunderhebung, Indikation/Differenzialindikation) und Therapieplanung (inkl. Behandlungsplanung und Prognoseerstellung)
  • Therapieprozess
  • Behandlungsmethoden und -techniken
  • Anwendungsformen und spezielle Settings
  • Selbsterfahrung.

Umfassende Informationen zu den Inhalten der Weiterbildung finden Sie auch hier (pdf, Stand 17./18.11.2023). 

Zeitlicher Umfang:

Der präzise Aufbau und zeitliche Umfang der einzelnen Komponenten richtet sich nach dem gewählten Richtlinienverfahren. Eine umfangreiche Beschreibung der einzelnen Module sowie Richtzahlen für den zeitlichen Aufwand der Theorieeinheiten, Therapiestunden und Supervision sind der Musterweiterbildungsordnung  zu entnehmen. Eine Einheit Theorie, Supervision und Selbsterfahrung entspricht jeweils 45 Minuten.
In der Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in für KJP wird die praktische Arbeit während der fünfjährigen Weiterbildung meist in drei Stationen absolviert, die in beliebiger Reihenfolge durchlaufen werden können:

  • Mindestens 2 Jahre in einem Krankenhaus
  • Mindestens 2 Jahre in einer psychotherapeutischen Ambulanz oder Praxis
  • 1 Jahr flexibel wählbar (Krankenhaus, ambulanter Bereich, institutioneller Bereich).

Daneben finden blockweise (i.d.R. Wochenendseminare) die Theorieeinheiten und Selbsterfahrung statt. Der Prozess wird von regelmäßiger Supervision durch ausgebildete Supervisor*innen begleitet. Der detaillierte Ablauf kann der Musterweiterbildungsordnung entnommen werden.

Vergütung und Kosten:

Die entstehenden Kosten für die postgraduale Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten sind noch nicht abschließend geklärt. Voraussichtlich wird die Weiterbildung jedoch weiterhin Kosten erzeugen. Das PsychThG aus 2020 gibt jedoch vor, dass angehende Psychotherapeut*innen während der Weiterbildung zukünftig in einem regulären Anstellungsverhältnis stehen sollen. Für den stationären Teil soll die Vergütung nach Tarifvertrag erfolgen, eine Vergütung nach TVöD E14 wird derzeit angestrebt.

 

Inhalte nach alter Gesetzgebung (vor 01.09. September 2020)

Die Ausbildung zum*zur KJP ist analog zur Ausbildung für Erwachsenenpsychotherapeut*innen aufgebaut, unterscheidet sich aber hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung. Die KJP-Ausbildung beinhaltet insgesamt mindestens 4200 Stunden. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung in Form von Unterrichtseinheiten (600 Stunden), eine praktische Ausbildung in Form von Krankenbehandlungen (mind. 600 Stunden), davon mindestens 150 Stunden unter Supervision, eine Praktische Tätigkeit 1, die z.B. in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken abgeleistet wird (1200 Stunden) und eine Praktische Tätigkeit 2, die in entsprechenden psychotherapeutischen oder psychiatrischen Ambulanzen oder Praxen abgeleistet wird (600 Stunden), und eine Selbsterfahrung, die zur Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns befähigen soll (120 Stunden). Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt Inhalte und Aufbau der Ausbildung.

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung in KJP sind im Psychotherapeutengesetz recht detailliert festgelegt. Vorgesehen sind 200 Stunden Theorieunterricht zur Vermittlung von Grundkenntnissen und 400 Stunden für eine vertiefte Ausbildung. Im Rahmen der Grundkenntnisse werden folgende Themenbereiche vermittelt:

  • Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kindes- und Jugendalter
  • Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehren von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • Psychosomatische Krankheitslehre
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Altersgruppen
  • Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und Kleinkindforschung
  • Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
  • Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
  • Prävention und Rehabilitation
  • Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
  • Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  • Berufsethik und Berufsrecht
  • Medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme
  • Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes
  • Kooperation mit Ärzt*innen und anderen Berufsgruppen
  • Geschichte der Psychotherapie

Die vertiefte Ausbildung umfasst folgende Themenbereiche:

  • Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese
  • Indikationsstellung und Prognose
  • Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting
  • Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen
  • Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse der Therapeutin, Dynamik der Beziehungen zwischen Therapeut*in und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozess
  • Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung in der KJP
  • Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie von Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung und im Hinblick auf deren Bedeutung für die Herstellung und Wiederherstellung des Rahmens der Psychotherapie der Patienten
  • Einführung in die Säuglingsbeobachtung und in den Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind-Beziehung.

In der praktischen Ausbildung behandeln KJP in Ausbildung im ambulanten Setting Patienten, um die theoretisch erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und praktische Kompetenzen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen zu erwerben. Sie binden Bezugspersonen und –systeme (Schule, Kindergarten, Jugendhilfe) der Patient*innen mit in die Behandlung ein und sammeln daher auch Erfahrungen in der Gestaltung von Eltern- oder Bezugspersonengesprächen. Hierbei werden sie in der Supervision durch ausgebildete Supervisor*innen unterstützt.

Die Praktische Tätigkeit 1 wird für 1200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung und die Praktische Tätigkeit 2 für 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung (z.B. einer Praxis für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie oder einer Beratungsstelle) absolviert. Die KJP in Ausbildung sollen praktische Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung unterschiedlicher Patient*innen bezogen auf Störungsbilder und Altersgruppen auch im stationären Setting sammeln und in dieser Zeit an der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt sein.

Vergütung und Kosten:

Die Kosten für die Ausbildung in KJP variieren zwischen den Ausbildungsinstituten und können zwischen 8.000 Euro und 20.000 Euro betragen. Diese Kosten stehen den Einnahmen aus den durchgeführten Therapiestunden innerhalb der Ausbildung gegenüber. Etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit dürfen KJP in Ausbildung eigene Therapiestunden übernehmen. Hierbei liegen die Einnahmen zwischen ungefähr 15.000 Euro bis 25.000 Euro.

Muster-Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen

Umfassende Informationen zu den Inhalten der Weiterbildung finden Sie auch in der Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und  Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (pdf, Stand 17./18.11.2023).