Aktivitäten der Fachgruppe

Die Rechtspsychologie befasst sich mit allen Gegenstandsbereichen, die eine Interaktion rechtlicher und psychologischer Problemstellungen beinhalten. Rechtspsychologie umfasst zum Beispiel die forensische Begutachtungskunde, die Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prävention etc.), aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht "dienenden" Funktion zugeordnet werden können, beispielsweise die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie "Wille" oder "Vorsatz" oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung. Hier gibt es weitere Informationen über das Fachgebiet der Rechtspsychologie.

Die Fachgruppe „Rechtspsychologie“ setzt sich unter anderem für die Förderung rechtspsychologischer Forschung und die Verankerung des Fachgebiets innerhalb der psychologischen Ausbildung ein, vernetzt wissenschaftlich Tätige auch international und interdisziplinär und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Fachgruppe gründete sich 1984 und zählt aktuell über 200 Mitglieder. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Fachgruppenordnung, weitere Informationen zur Geschichte, zu Zielen und Aufgaben und zur Fachgruppenmitgliedschaft.

Als Fachgruppe engagieren wir uns für die Vernetzung unserer Mitglieder untereinander genauso wie für die Kommunikation unserer Teildiziplin nach außen. Wir veröffentlichen wichtige Mitteilungen, die das Fachgebiet betreffen, zeichnen herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus und veranstalten Tagungen und Kongresse. Hier gibt es weitere Informationen zu Aktivitäten und Angeboten der Fachgruppe.

Die Nachwuchsförderung ist der Fachgruppe ein wichtiges Anliegen: Wir fördern und unterstützen Fachgruppenmitglieder an unterschiedlichen Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn mit Angeboten, die sich beispielsweise speziell an studentische Mitglieder oder an (Post-)Doktorandinnen und Doktoranden richten. Hier gibt es weitere Informationen zu Angeboten der Fachgruppe zur Nachwuchsförderung.