Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung
- Nach einer intensiven Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen und Fachverbände (Psychologen, Mediziner und Juristen) wurde 2015 ein Konsenspapier zu den Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung erarbeitet. Aus Sicht der Fachgruppe ist mit diesen Mindeststandards ein wesentlicher Fortschritt bei der Qualitätsverbesserung und –sicherung der familienrechtlichen Begutachtung erzielt worden. Insbesondere erscheint uns hervorhebenswert, dass die fachliche Qualifikation als rechtspsychologisch qualifizierte*r Psycholog:in als grundlegender Nachweis der Sachkunde explizit erwähnt und damit deutlich gestärkt wurde.
- In einer überarbeiteten Version und in 2. Auflage liegen nun aktualisierte Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung (PDF) vor.
Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten)
Ob eine Aussage einen realen Erlebnishintergrund hat, kann durch ein aussagepsychologisches Gutachten geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Glaubhaftigkeit nicht auf die Person als solche bezieht (in diesem Fall spricht man von Glaubwürdigkeit), sondern lediglich auf die von ihr getätigte Aussage. Die Mindeststandards für die Begutachtung in solchen Fällen richten sich dabei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 45, 164): BGH-Urteil vom 30. Juli 1999 .
Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten
Grundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit sowie die Strafzumessung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens danach, ob man vom Täter hätte erwarten können, dass er sich anders verhält, als er es bei der Tat getan hat. Maßgeblich für Gutachten in diesem Bereich sind die Mindestanforderungen aus folgender Quelle: Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A. G., & Saß, H. (2007). Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 1(1), 3–9. Abgedruckt auffindbar unter Springer-Link: Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1: 3–9 (2007).
Mindestanforderungen für Prognosegutachten
Die erste Fassung von "Mindeststandards" in der Prognosebegutachtung gab es bereits 2007: Boetticher, A., Kröber, H.-L., Müller-Isberner, R., Böhm, K. M., Müller-Metz, R., & Wolf, T. (2007). Mindestanforderungen für Prognosegutachten. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 1(2), 90–100. https://doi.org/10.1007/s11757-007-0017-9. Abgedruckt inForens Psychiatr Psychol Kriminol 1: 90-100 (2007). Nach einem dreijährigen Prozess konnte 2019 eine neue Fassung erscheinen, die sich auf den Begriff "Empfehlungen" konzentriert. Die Quelle lautet: Boetticher, A., Koller, M., Böhm, K. M., Brettel, H., Dölling, D., Höffler, K., Müller-Metz, R., Pfister, W., Schneider, U., Schöch, H., & Wolf, T. (2019). Empfehlungen für Prognosegutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 13(4), 305–333. doi.org/10.1007/s11757-019-00557-0 und kann unter Springer-Link bezogen werden.