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Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung

Nach einer intensiven Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen und Fachverbände (Psychologen, Mediziner und Juristen) wurde 2015 ein Konsenspapier zu den Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung erarbeitet. Aus Sicht der Fachgruppe ist mit diesen Mindeststandards ein wesentlicher Fortschritt bei der Qualitätsverbesserung und –sicherung der familienrechtlichen Begutachtung erzielt worden. Insbesondere erscheint uns hervorhebenswert, dass die fachliche Qualifikation als rechtspsychologisch qualifizierter Psychologe als grundlegender Nachweis der Sachkunde explizit erwähnt und damit deutlich gestärkt wurde.

Mindeststandards in der Familienrechtlichen Begutachtung (PDF)

Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten)
BGH-Urteil vom 30. Juli 1999

Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten
abgedruckt in  Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1: 3–9 (2007)


Mindestanforderungen für Prognosegutachten
abgedruckt inForens Psychiatr Psychol Kriminol 1: 90-100 (2007)