Mitteilung der DFG: Neuregelungen für Publikationsverzeichnisse in Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten

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Mitteilung der DFG: Neuregelungen für Publikationsverzeichnisse in Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten

Der DFG-Senat hat Anfang Februar einen Beschluss zur Gestaltung von Publikationsverzeichnissen in Berichten und Anträgen an die DFG gefasst. Dieser sieht u.a. vor, dass nur tatsächlich publizierte Arbeiten aufgeführt werden können und dass die Zahl der genannten eigenen Arbeiten beschränkt ist. Wesentliche Grundlage der Bewertung eines Berichts bzw. eines Antrags bleibt die Darstellung der bisher erzielten Ergebnisse im Arbeitsbericht bzw. die Schilderung der eigenen Vorarbeiten.

 

Die Regelung soll in der Allgemeinen Forschungsförderung ab dem 1. Juli 2010 greifen.

 

Ausführliche Informationen: http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_10_11/index.html