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Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Vorstand Stellungnahme

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) nehmen wie folgt Stellung zu der am 12.8.2024 vorgelegten Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:

DGPs und FTPs begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Änderungsvorschlag zur PsychThApprO zentrale Vorschläge des IMPP und des FTPs aufgegriffen hat und dadurch wichtige organisatorische, personelle und finanzielle Probleme der bisherigen Form der anwendungsorientierten Parcoursprüfung (aoPP) reduziert.
Insbesondere begrüßen wir, dass die Prüfung der fünf Kompetenzbereiche nun in zwei Stationen erfolgen soll. Dies reduziert die Prüfungsdauer pro Prüfling, wobei der Fokus auf die Kompetenzbereiche erhalten bleibt. Gleichzeitig führt dies zu einer Verringerung der Prüferstunden, des Zeitaufwands für Simulationspersonen und der benötigten Raumkapazitäten. Das vorgeschlagene Format erscheint somit grundsätzlich für einen Übergangszeitraum geeignet und umsetzbar.
Wir möchten dennoch deutlich machen, dass das jetzt vorgeschlagene Format weiterhin nur ein Übergangsformat sein kann. Zwar erleichtert eine Reduktion der Stationenzahl den Gesundheitsbehörden die Prüfungsdurchführung vor Ort, aber der Aufwand für die Rekrutierung, Schulung und Anleitung von Simulationspersonen vor Ort bleibt erheblich und ist langfristig für die jährlich erwartete Zahl von Prüfungen (2.500-3.000) nicht umsetzbar. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die vorgelegten Kostenkalkulationen den Schulungsaufwand für die Schauspielpersonen (Vorgabe 6) systematisch unterschätzt. Anders als für die Prüfer und Prüferinnen ist hier nicht nur eine einmalige Grundsatzschulung für jährlich 10% der Schauspielpersonen notwendig, sondern die Schauspielpersonen müssen für jede Rolle, die sie übernehmen, erneut geschult werden. Der Aufwand entsteht also jährlich für alle Schauspielpersonen an allen Stationen neu.
Auch stellt sich bei Beibehaltung des Formats mit Simulationspersonen weiterhin das Problem, dass Kompetenzen im Bereich der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie nicht angemessen geprüft werden können, da Kinder und Jugendliche aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht als Simulationspersonen eingesetzt werden können.
Zusammenfassend stellt dieser Reformvorschlag somit einerseits einen zwingend und dringend notwendigen Schritt dar, um die Durchführbarkeit und Rechtssicherheit der aoPP herzustellen. Langfristig wird es jedoch zwingend notwendig sein, auch zur Prüfung des Kindes- und Jugendbereichs nochmals eine Formatänderung vorzunehmen, für die möglichst umgehend Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen werden sollten.

Die Stellungnahme steht hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.