Stellungnahme der DGPS und unith zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz)“

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Stellungnahme der DGPS und unith zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz)“

Vorstand Stellungnahme

In Zeiten multipler Krisen und steigender psychischer Belastungen sehen sich Gesundheitssysteme wachsenden Herausforderungen gegenüber. Der vorliegende Referentenentwurf verfolgt das legitime Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und damit die finanzielle Tragfähigkeit des Systems zu sichern. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und dem Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.) ist jedoch entscheidend: Kurzfristige Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu strukturellen Verschlechterungen in zentralen Versorgungsbereichen führen – insbesondere nicht im Bereich der psychischen Gesundheit.