Insbesondere fordern die DGPs und der FTPs bezüglich der unzureichenden Finanzierung der Weiterbildung eine baldige Anpassung der Vergütungsregelungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. Konkret sollen die Aufwendungen für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung in die Vergütungssätze für therapeutische Leistungen einbezogen werden. Eine ausreichende Vergütung ist notwendig, um angemessene Gehälter für Weiterbildungsteilnehmende zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um einen drohenden Fachkräftemangel in der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern und die psychische Gesundheit in Deutschland nachhaltig zu fördern. Trotz der aktuellen Kabinettsumbildung und der bevorstehenden Vertrauensfrage mit möglichen Neuwahlen darf es hier zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.
Die ausführliche Stellungnahme steht hier als pdf-Datei zum Download bereit.