Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychologie ist froh darüber, dass die neue Rahmenordnung für Diplomstudiengänge Psychologie nun endlich unter Dach und Fach ist. Die dafür verantwortlich Kommission unter Leitung von Jens Asendorpf hat sehr gute Arbeit geleistet, wofür ihr nachdrücklich gedankt wird.
Die Rahmenordnung kann nun auf der Homepage der DGPs eingesehen werden. Wir haben auch Erläuterungen von Jens Asendorpf und Reinhold Kliegl hinzugefügt, die auf die wohl wichtigsten Fragen zur neuen Ordnung eingehen.
In diesem Zusammenhang möchte der Vorstand ganz nachdrücklich auf ein Problem hinweisen, das im letzten Stadium des Genehmigungsprozesses aufgetreten ist und erst sehr spät erkannt wurde. Wie schon in den Erläuterungen (vgl. Punkt 10) genauer dargestellt, ist in § 28 (1)c nicht explizit aufgeführt, dass die Prüfung in Spezielle Methoden der Psychologie (Diagnostik, Evaluation, Forschungsmethoden) aus mindestens zwei Teilprüfungen bestehen soll. Wir wurden von den Sprechern der beiden betroffenen Fachgruppen darauf aufmerksam gemacht und haben dann auch eine entsprechende Korrektur verlangt. Als deutlich wurde, dass ein Insistieren auf der Beseitigung dieses Fehlers gleichzeitig das Aus für die Rahmenordnung bedeutet hätte, haben wir nicht weiter interveniert und das Problem in Kauf genommen.
Wir hoffen nun sehr, dass bei der Umsetzung der Rahmenordnung an den einzelnen Instituten genau so vorgegangen wird wie in der Ordnung intendiert. Wir gehen also davon aus, dass sich die Prüfung in Spezielle Methoden der Psychologie in allen Fällen zumindest aus zwei Teilprüfungen zusammensetzen wird. Genau dies beabsichtigt die RO, auch wenn es im entsprechenden Paragraphen nicht explizit festgehalten ist.
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