Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht: Fachverbände legen Mindestanforderungen vor

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Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht: Fachverbände legen Mindestanforderungen vor

Pressemitteilung


Berlin, 30. September 2015 – Heute haben die psychologischen, juristischen und medizinischen Fachverbände, die Bundesrechtsanwalts- und die Bundespsychotherapeutenkammer wie angekündigt die "Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht" vorgelegt.


Unter fachlicher Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht.

"Die Erfahrungen in anderen Rechtsbereichen zeigen, dass Mindeststandards für die Gutachtenerstellung spürbar zur Qualitätsverbesserung beitragen", so Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende des Fachgremiums Rechtspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). "Diese tritt vor allem dann ein, wenn, wie hier, fachübergreifende Anforderungen an die Gutachtenerstattung entwickelt werden", so die Koordinatorin des Konsensprozesses weiter. Die Mindestanforderungen sollen nun als Standards in der Gutachtenerstellung etabliert werden.

Die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht finden sie hier:

www.dgps.de/fileadmin/documents/Mindestanforderungen-20150930.pdf<link http: www.dgps.n2g07.com l c>


Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. jur. Anja Kannegießer
Dipl. Psychologin – Rechtsanwältin
Tel: 0251 4902842
E-Mail: <link>akannegiesser@bdp-rechtspsychologie.de



DGPs-Pressestelle:

Dr. Anne Klostermann
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 28047718
E-Mail: <link>pressestelle@dgps.de