Der DGPs-Vorstand hat eine neue Kommission zur „Studierendenauswahl und Zulassung zum Studium“ eingerichtet. Aktueller Anlass ist die Überprüfung des Numerus Clausus als Zugangskriterium für Medizinstudiengänge durch das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 19. Dezember 2017, entschieden, dass das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin teilweise verfassungswidrig ist und neu geregelt werden muss. Der DGPs-Vorstand geht davon aus, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zukünftig auch für die Zulassungsverfahren in Psychologie Auswirkungen haben könnte.
Die Kommission wird sich unter der Leitung von Oliver Wilhelm (Ulm) mit der Frage beschäftigen, wie Auswahl- und Zulassungsverfahren für Studiengänge im Allgemeinen und in der Psychologie im Besonderen valide, gerecht und effizient gestaltet werden können.
Mitglieder der Kommission sind:
Prof. Dr. Oliver Wilhelm, Universität Ulm (Vorsitz)
Prof. Dr. Peter Frensch, HU Berlin
Prof. Dr. Stefan Krumm, FU Berlin
Prof. Dr. Ricarda Steinmayr, TU Dortmund
Prof. Dr. Hannelore Weber, Uni Greifswald
Prof. Dr. Matthias Ziegler, HU Berlin