Die Fachgruppe Rechtspsychologie möchte ihre Jungmitglieder unterstützen und Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Institutionen bzw. zwischen Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen fördern. Die Förderlinie hat primär das Ziel, Kooperationen zwischen Jungmitgliedern zu motivieren
und zu fördern. Daher muss das Team aus mindestens einem Jungmitglied der Fachgruppe
Rechtspsychologie bestehen. Ein Mitglied der Kooperation kann auch ein Nicht-Jungmitglied
sein (z.B. Senior Postdoc oder Professor*in). Kooperationen zwischen mehreren
Jungmitgliedern werden aber bevorzugt berücksichtigt. Angefragt werden können max. 1500 Euro pro Projekt.
Weitere Informationen zu den Bewertungskritierien und die Deadline entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Ausschreibung!
