Modellstudiengang „Direktausbildung Psychotherapeut“

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Modellstudiengang „Direktausbildung Psychotherapeut“

Angehende Psychotherapeuten können derzeit einen sehr unterschiedlichen Status haben: Mit einem abgeschlossenen Medizinstudium werden sie wie ein Assistenzarzt behandelt und bezahlt, mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium hingegen deutlich darunter. Mit ihrem Vorschlag für einen Modellstudiengang „Direktausbildung Psychotherapie“ hat die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) konkrete Veränderungen angeregt und steht jetzt in intensivem Austausch mit allen Beteiligten. Künftig soll nach Ansicht der DGPs ein konsekutives Bachelor-Master-Studium die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, nach dem Masterabschluss eine staatliche Prüfung zu absolvieren, die zur Approbation als Psychotherapeut und damit auf das Ausbildungsniveau eines Assistenzarztes führt. Die sozialrechtliche Anerkennung als selbständig tätiger Psychotherapeut (entsprechend „Facharztniveau“) bleibt dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung (Fachkunde) vorbehalten.

 

Der Modellvorschlag der DGPs berücksichtigt sowohl die aktuellen Ressourcen und Möglichkeiten an den universitären Instituten für Psychologie als auch den Rahmen des vom 17. Deutschen Psychotherapeutentag formulierten Vorschlags zur Reform des Psychotherapeutengesetzes.

 

Die angestrebte Änderung bedeutet, dass die Studierenden eines Psychologiestudiums mit dem Schwerpunkt „Klinische Psychologie“ oder „Psychotherapie“ nach ihrem Studienabschluss sowohl die Möglichkeiten als auch die Risiken und Grenzen psychotherapeutischen Vorgehens dezidiert kennen müssen. Dies beinhaltet insbesondere ein hohes Maß an diagnostischen Kompetenzen. Um das zu erreichen, sollen einige Teile, die bisher in der dreijährigen postgradualen Ausbildung zum Psychotherapeuten enthalten sind, in das Masterstudium integriert werden: die Inhalte der grundlegenden theoretischen Ausbildung (200 Stunden) sowie ein Teil der bisherigen „praktischen Tätigkeit “ (600 Stunden) in Form einer „Patientenorientierten Lehre“ (vergleichbar mit der Famulatur in der Ärzteausbildung).

 

Die von der DGPs vorgeschlagene „Direktausbildung Psychotherapie“ verbessert die Attraktivität der Psychotherapeutenausbildung und bewahrt gleichzeitig die Durchlässigkeit zu anderen Gebieten der Psychologie, da das Bachelorstudium weitgehend einem „normalen“ Psychologiestudium entspricht. Trotz der Verlagerung einiger Teile der postgradualen Ausbildung ins Studium bleibt die Bedeutung der staatlich anerkannten Institute zur Psychotherapeutenausbildung erhalten, ebenso die Kapazitäten der Psychologie-Fakultäten an den Universitäten. Bei einem vom Psychologiestudium getrennten Psychotherapiestudium, wie es ebenfalls diskutiert wird, müssten an den Universitäten umfangreiche neue Lehr- und Forschungskapazitäten aufgebaut werden; zugleich bliebe für die Studierenden die Flexibilität im Hinblick auf ihr Berufsziel auf der Strecke.

 

Der Vorstoß der DGPs berücksichtigt den Vorschlag zur Reform des Psychotherapeutengesetzes, wie er im Rahmen des 17. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) formuliert wurde. Des Weiteren nimmt die DGPs Bezug auf die Mindestanforderungen an qualifizierende Studiengänge, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) in ihrem Papier vom 14.05.2009 gefordert hat. Auf dieser Grundlage nennt die DGPs folgende Bedingungen für einen Modellstudiengang „Direktausbildung Psychotherapie“, die von der durchführenden Universität sichergestellt werden müssten:

  • Universitäres Lehrangebot für Bachelor und Master in Psychologie
  • Lehrangebot, welches die von der BPtK entworfenen Voraussetzungen zur Zulassung zur derzeitigen Psychotherapieausbildung umfasst (vgl. z. B. Zulassungskriterien im Vorschlag der BPtK); ergänzt um die 200 Stunden Grundkenntnisse der theoretischen Ausbildung nach Anlage 1 der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrV)
  • Vorhandensein einer ermächtigten Hochschulambulanz nach §§ 117 und 120 SGB-V mit hinreichenden Fallzahlen, in welcher patientenorientierte Lehre durchgeführt werden kann
  • Forschungsaktivität im Bereich Psychotherapieforschung, um die Vernetzung von Psychotherapieforschung und -ausbildung zu gewährleisten
  • Kooperation mit einem staatlich anerkannten (universitären oder privaten) Psychotherapie-Ausbildungs- (ggf. auch Weiterbildungs-) Institut, um eine Abstimmung von Lehrinhalten aus dem Studium mit nachfolgender Weiterbildung zu gewährleisten
  • Ggf. Vernetzung mit weiteren Praxiseinrichtungen (z. B. psychiatrische Kliniken mit Aus- und Weiterbildungsermächtigungen), um bis zu 600 Stunden praktischer Tätigkeit („Famulatur“) im Studium sicherzustellen.