Die Eckpunkte zum Master-Programm sind noch in der Diskussion, wobei derzeit von der KMK geklärt wird, ob ein Master-Abschluss zum Führen der Berufsbezeichnung Diplom-Psychologe (und Verleihung einer entsprechenden Urkunde) berechtigt. Nur unter dieser Bedingung hält das Institut es überhaupt für sinnvoll, einen Master-Grad einzuführen, da andernfalls mit einer Benachteiligung der Master-Absolventen gegenüber Diplom-Absolventen zu rechnen ist.
Unklar ist auch der wichtige Punkt, wer wann unter welchen Voraussetzungen die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung in Klinischer Psychologie für die Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ablegen darf bzw. wieviele ECTS-Punkte vor/nach dem Bachelor-Abschluss für welche Veranstaltungen als hiermit äquivalent vorgesehen werden sollen. Zu diesem Punkt haben wir die Fachgruppe Klinische Psychologie um einen Vorschlag gebeten.
Jens B. Asendorpf
Humboldt-Studiengang Psychologie
Eckpunkte (Stand 1.8.99)
1. Das Studium gliedert sich in 6 Semester Bachelor-Studium und 4 Semester Master-Studium. Das Bachelor-Studium betont ebenso wie die derzeitige Rahmenprüfungsordnung eine breite, einheitliche Ausbildung in den Grundlagenfächern und Methodenlehre und weicht deshalb nur geringfügig vom bisherigen Grundstudium und den ersten beiden Semestern des Hauptstudiums ab.
2. Ganz anders das Master-Studium. Hier sollen sich die psychologischen Institute in Form von Masterprogrammen profilieren, um die besten Studenten konkurrieren und sich anderen Fächern gegenüber stärker als bisher öffnen. Deshalb sollen in grösseren Instituten mehrere parallele Master-Programme angeboten werden, die eine stärkere Spezialisierung und Vertiefung in einem Gebiet der Forschung oder Anwendung ermöglichen und durch Einbezug von Modulen, die von Lehrenden anderer Fächer angeboten werden, dezidiert interdisziplinär angelegt sein können.
3. Da die Inhalte des Bachelor-Studiums weitgehend äquivalent mit der Rahmenprüfungsordnung Psychologie bis zum 4.Semester sind, sollte es problemlos möglich sein, nach Erreichen der 120 ECTS-Punkte für die ersten 4 Semester eine Äquivalenzbescheinigung für das Vordiplom zu verleihen. Die Betonung der Grundlagenfächer und Methodenlehre grenzt das Studium eindeutig von FH-Studiengängen ab.
4. Im 5. und 6.Semester werden nur Basiskurse zu Anwendungsfächern mit je 6 SWS, 8 SWS Diagnostik und 4 SWS Intervention angeboten (keine Methodenlehre). Vertiefung von Anwendungsfächern incl. diagnostischer Anteile und 4 SWS Methodenlehre (Forschungsmethoden und Evaluation) werden nur Teilnehmern von Master-Programmen angeboten. Dadurch wird der Bachelor-Abschluss eindeutig vom Master-Abschluss abgegrenzt.
5. Alle Veranstaltungen im Bachelor- und Master-Studium werden bis auf wenige Ausnahmen nach ECTS gewichtet und individuell studienbegleitend geprüft. Pro Semester werden 30 ECTS-Punkte erworben. Der Bachelor- bzw. Mastergrad incl. Noten für die einzelnen Module und die Gesamtnote (Note der einzelnen Module, gewichtet nach ECTS-Punkten) werden damit kumulativ erworben. Für die Bachelor-Arbeit sind 4 SWS/9 ECTS-Punkte vorgesehen. Dadurch wird diese Arbeit eindeutig von der Master-Arbeit abgegrenzt, für die ein gesamtes Semester (30 ECTS-Punkte) vorgesehen ist. Ähnliches gilt für das Berufspraktikum, für das 8 Wochen Vollzeitbeschäftigung bis zum Bachelor und weitere 16 Wochen Vollzeitbeschäftigung bis zum Master Pflicht sind.
6. Im 5. und 6. Semester sind jeweils 2 SWS/3 ECTS-Punkte für ein Schnupperstudium in einem oder zwei Nebenfächern Pflicht. Dies soll die Entscheidung für Master-Programme erleichtern, von denen zu erwarten ist, dass sie stärker als bisher interdisziplinär orientiert sein werden. Eine Aufstockung des Nebenfachanteils ist auf bis zu insgesamt 16 SWS möglich, da bis zu 6 SWS Grundlagenfächer (maximal 2 SWS pro Fach) und ein komplettes Anwendungsfach (6 SWS) in einen Wahlpflichtbereich eingehen. Dies soll z.B. eine frühe Schwerpunktbildung im ABO-Bereich ermöglichen (16 SWS BWL und VWL). Die Nebenfächer sollen in der Regel aus dem Angebot der Humboldt-Universität gewählt werden (ECTS-bewertete Veranstaltungen anderer örtlicher Universitäten sollen aber auch möglich sein).
7. Neu gegenüber der RPO sind folgende Module:
(a) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Grundtechniken der Informationsbeschaffung und -aufbereitung und der Erstellung schriftlicher Berichte. Ein Nachweis über ein solches Modul ist an vielen ausländischen Universitäten Voraussetzung für die Anerkennung des Bachelorgrades.
(b) Kommunikationstraining: Grundtechniken der Teamarbeit in Gruppen zur Erhöhung der sozialen Kompetenz der Bachelor-Absolventen wie von vielen Seiten gefordert.
8. Eckpunkte für das Master-Studium sind 30 ECTS-Punkte pro Semester, eine Master-Arbeit im 4. Semester (30 ECTS-Punkte), 4 SWS/6 ECTS-Punkte Methodenlehre und 16 Wochen Berufspraktikum. Die Master-Programme können bestimmte Module für Teilnehmer anderer Programme öffnen. In jedem Fall erfolgt nach dem Bachelor eine Aufnahme in nur ein Master-Programm. Die Master-Programme setzen dabei nach Massgabe der verfügbaren Kapazität eine maximale Zahl von Teilnehmern pro Jahr fest. Jeder Bachelor-Absolvent eines Instituts hat Anspruch auf einen Platz in einem Master-Programm des Instituts; deshalb muss die Summe der Maxima aller angebotenen Master-Programme eines Instituts mindestens so gross sein wie die Zahl der Bachelor-Absolventen des Instituts. Offen ist noch die Frage, ob Bachelor-Absolventen des eigenen Instituts einen Heimvorteil bei der Bewerbung für besonders nachgefragte Master-Programme haben sollen.
9. Die Master-Programme können in ihrer jeweiligen Ausrichtung mehr forschungs- oder mehr anwendungsorientiert sein. Grosse Programme können auch eine entsprechende Binnendifferenzierung einführen. Für unser Institut werden z.Zt. folgende Programme diskutiert:
(a) Klinische Psychologie und Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltensmedizin (Psychosomatik) und Vertiefung in Klinischen Neurowissenschaften;
(b) ABO-Psychologie;
(c) Kognitionswissenschaft (forschungsorientiert) mit Anteilen von Informatik, Biologie, Philosophie und Linguistik;
(d) Kinder- und Jugendpsychologie (evtl. gemeinsam mit Klinischer Psychologie).
10. Entwurf für ein Bachelor-Curriculum, das jedoch noch modifiziert werden könnte (z.B. Modul Wissenschaftstheorie im Rahmen des Wahlpflichtbereichs):
SWS (ECTS-Punkte) in Semester | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
Wiss. Arbeiten | 2 (3) | |||||
Allg. Psy. I | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Biolog. Psych. | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Allg. Psy. II | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Sozialpsych. | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Persönl. Psych. | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Entw. Psych. | 4 (6) | 2 (3)+2(3) | ||||
Methodenlehre | 3 (4) | 3 (4) | 3 (6) | 3 (4) | ||
Beob.Praktikum | 4 (8) | |||||
Exp. Praktikum | 4 (8) | |||||
Kommun.training | 2 (3) | |||||
Emp. Projekt | 4 (8) | |||||
Berufserkundung | 2 (0) | |||||
Nichtpsych. Fach | 2 (3) | 2 (3) | 2 (3) | 2 (3)+4(6) | 2 (3)+2(3) | |
Klinische Psych. | 4 (6) | 2 (3) | ||||
ABO Psych. | 4 (6) | 2 (3) | ||||
Päd. Psych. | 4 (6) | 2 (3) | ||||
Diagnostik | 4 (6) | 4 (6) | ||||
Intervention | 2 (3) | 2 (3) | ||||
Bachelor-Arbeit | 4 (9) | |||||
SWS | 19 | 19 | 19 | 21 | 20 | 18 |
ECTS-Punkte | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
kursiv: Wahlpflichtbereich, insgesamt 12 SWS/18 ECTS
fett: erhöhte Punktzahl wegen zusätzlicher Eigenarbeit
11. Anbei exemplarisch ein Entwurf des Master-Programms Kinder- und Jugendpsychologie
Bernd-Rüdiger Jülisch, Edith Kasielke, Hubert Sydow / 21.06.1999
Kinder- und Jugendpsychologie
Konzeption für einen Masterstudiengang
am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität Berlin
Gliederung
I. Die Ziele und das inhaltliche Profil des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie.
II. Die curriculare Architektur des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie.
III. Das Curriculum des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie.
IV. Kooperation mit Lehr-, Forschungs- und Praxiseinrichtungen
I. Die Ziele und das inhaltliche Profil eines Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie
Sechs Ziele sind in Lehre und Forschung für den Masterstudiengang Kinder- und Jugendpsychologie bestimmend:
1. Aneignung einer wissenschaftlich fundierten Berufsfeldorientierung durch Studierende.
2 Elementare Befähigung Studierender innerhalb eines Berufsfeldes, um exemplarisch solche berufspraktischen Aufgaben lösen zu können, die in allen Berufsfeldern eines Kinder- und Jugendpsychologen gleichermassen anzutreffen sind (Diagnostik, Kinderpsychotherapie, Beratung, Förderung/Training).
3. Befähigung zur qualitätssichernden Evaluation von kinderpsychotherapeutischer Intervention sowie von Beratung und Förderung/Training im Kinder- und Jugendbereich.
4. Vorbereitung auf die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durch den Masterstudiengang Kinder- und Jugendpsychologie.
5. Öffnung geeigneter Lehrangebote (Vorlesungen) für Lehramtsstudierende, wenn durch das Institut für Psychologie in einem nennenswerten Umfang Lehraufgaben im Rahmen der Lehramtsausbildung zu übernehmen sind.
6. Forschung in aufeinander bezogenen entwicklungspsychologischen, diagnostischen und pädagogisch-psychologischen Kernbereichen der Kinder- und Jugendpsychologie.
Für die Bestimmung der Inhalte des Masterstudienganges sind die ersten vier Ziele besonders bedeutsam.
Zu 1.
Das erste Ziel des Masterstudienganges: Berufsfeldorientierung
Bei der Bestimmung von Berufsfeldern wird ausgegangen
a) von einer Bedarfsdifferenzierung nach Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die auf Grund beobachtbarer Auffälligkeiten unterscheidbarer Hilfe bzw. Unterstützung bedürfen,
b) von dem Ziel der Einflussnahme gemäss der Unterscheidung nach primärer (d.h. vorbeugender), sekundärer (d.h. intervenierender) und tertiärer (d.h. rehabilitativer) Prävention bezogen auf ungünstige Entwicklungsverläufe bei besonderer Berücksichtigung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen.
Eine solche Berufsfeldperspektive berücksichtigt
1. biologisch-medizinische, entwicklungspsychopathologische, entwicklungspsychologische und pädagogisch-psychologische Inhalte im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie
2. gegenwärtig bestehende stationäre und ambulante Versorgungseinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich (z.B. neuropsychiatrische Kliniken einschliesslich Suchtkliniken; Kinderkliniken einschliesslich Abt. für chronisch kranke Kinder sowie Schmerzkliniken; Rehabilitationskliniken für geistig retardierte, sinnesgeschädigte bzw. körperbehinderte Kinder und Jugendliche; Beratungsstellen mit ihren Behandlungsangeboten für Familien, Schwangere, drogenabhängige Jugendliche, für Kinder und Jugendliche mit posttraumatischen
Belastungsstörungen etc.; forensische und klinische Begutachtungsstellen)
3. gegenwärtige strukturelle Veränderungen der psychosozialen Betreuung im Familien, Kinder- und Jugendbereich.
Die Berücksichtigung der stattfindenden strukturellen Veränderungen in der psychosozialen Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen ist für einen Masterstudiengang Kinder- und Jugendpsychologie ein neuer wichtiger Inhalt der theoretischen und praktischen Berufsfeldorientierung. Bedingt durch die kostengünstige Übernahme von Aufgaben der integrierenden Förderung durch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich wird die psychologische Beratung solcher Einrichtungen und die im weiten Sinne gemeindepsychologische Arbeit - realisiert über freie Träger und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten - weiter zunehmend ein Arbeitsmarkt sein, durch den die Bedeutsamkeit der klassischen Arbeitsmärkte mit ihren Komm-Strukturen relativiert wird. Dieses sich vergrössernde Arbeitsmarktsegment werden Kinder- und Jugendpsychologen nur dann erfolgreich besetzen können, wenn sie als Beratungs- und Interventionsspezialisten auch kompetent im sozialen System der Gemeinden den psychologischen Unterstützungsbedarf der Gruppen und Institutionen bedienen können, die zunehmend umfangreicher Aufgaben der psychosozialen Unterstützung und Förderung wahrnehmen, und wenn sie zugleich auch in der Lage sind, im Einzelfall bei Bedarf vor Ort zu intervenieren.
zu a) Bedarfsdifferenzierung (Psychotherapie, Beratung, Förderung nach Bedarfsgruppen von Kindern und Jugendlichen)
Bei der Differenzierung des Bedarfs an Psychotherapie, Beratung und Förderung wird ausgegangen
1. vom ICD 10 (Punkt 8: Entwicklungsstörungen; Punkt 9: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend)
2. von der Tatsache der Zunahme sogenannter Grauzonenkinder, bei denen zwar keine klinisch relevanten Störungen nach den Kriterien des DSM IV oder ICD 10 zu diagnostizieren sind, die aber trotzdem Beratungs- und mit Blick auf die Risikobelastung auch präventiven Förder- bzw. Interventionsbedarf und ebenfalls diesbezüglichen gesetzlichen Anspruch (z.B. nach KJHG) haben.
Neben der im engeren Sinne klinischen Einflussnahme bei Prävalenz von klinisch relevanten Störungen ist die Berücksichtigung dieser Grauzonenkinder dringend geboten, da diese Gruppe bereits gegenwärtig einen nennenswerten Anteil des Klientels der freien Anbieter psychosozialer Dienstleistungen im Kinder- und Jugendbereich ausmacht, und diese Kinder gleichzeitig eine Problemgruppe im Kontext institutionalisierter Bildung und Erziehung sind, die bei Erziehern wiederum einen Bedarf an externer Beratung und auch an Unterstützung bei Fördermassnahmen erzeugen.
In diesem Zusammenhang ist auch die kompetente Beteiligung von Kinder- und Jugendpsychologen an Massnahmen der primären Prävention (z.B. Gebrauch von Drogen und Alkohol, Delinquenz und Gewalt), sowie der Beratung, Therapie und Rehabilitation im Zusammenhang mit entsprechendem Problemverhalten bei Kindern und Jugendlichen relevant.
zu b) Ziel der Einflussnahme
Die Unterscheidung nach primärer, sekundärer und tertiärer Prävention ist insofern zweckmässig, da mit diesen Zielen bei Kindern und Jugendlichen unterscheidbare psychologische Massnahmesysteme verbunden sind.
In den Bereich der primären Prävention (Vorbeugung) fallen die im Kinder- und Jugendbereich wichtigen Massnahmen zur Minderung des Einflusses von Risikofaktoren und zur Verstärkung protektiver Faktoren.
Im Bereich der sekundären Prävention (Intervention bei Prävalenz) sind von besonderer Bedeutsamkeit psychotherapeutische Massnahmen, sowie lernpsychologische und integrative Fördermassnahmen.
Rehabilitationspsychologische Massnahmen (Massnahmen der tertiären Prävention) u.a. aber nicht nur für geschädigte oder behinderte Kinder sind wichtige Inhalte der Arbeit eines Kinder- und Jugendpsychologen.
Eine wissenschaftliche begründete Orientierung in den nach Bedarf und Zielen psychologischer Einflussnahme gekennzeichneten Berufsfeldern erfordert notwendigerweise die Verknüpfung entwicklungspsychologischer, entwicklungspsychopathologischer, diagnostischer und pädagogisch-psychologischer und rehabilitationspsychologischer Inhalte in einem Masterprogramm Kinder- und Jugendpsychologie.
Zu 2. Das zweite Ziel des Masterstudienganges: Elementare Berufsfeldbefähigung
Dieses Ziel erfordert innerhalb des Masterstudiengang eine elementare Befähigung zu grundlegenden psychotherapeutischen Tätigkeiten im Berufsfeld (Exploration, Beratung, Begutachtung etc.).
Die curriculare Absicherung der elementaren Berufsfeldbefähigung macht es erforderlich Übungskurse mit kleinen Gruppen Studierender zu realisieren (max. 10 Teilnehmer pro Übungskurs)
Zu 3. Das dritte Ziel des Masterstudienganges: Qualitätssichernde Evaluation
Der Schwerpunkt liegt auf der qualitätssichernden Evaluation als einer Selbstevaluation psychologischer Arbeit in Therapie, Beratung und Förderung im Kinder und Jugendbereich. Notwendige Ergänzung und zugleich inhaltliche Einbindung ist die Programmevaluation im Kinder und Jugendbereich als Form der Fremdevaluation.
Zu 4. Das vierte Ziel des Masterstudienganges: Vorbereitung auf die Ausbildung eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Qualifikationsmerkmale des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten mit einem Masterabschluss Kinder- und Jugendpsychologie im Vergleich zu Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die sich aus anderen Studienrichtungen rekrutieren (z.B. Sozialpädagogik) sind die erforderlichen Kompetenzen, die es ermöglichen, erstens im Berufsfeld wissenschaftlich begründet integrative psychosoziale Dienstleistungen zu planen und in Diagnostik, Psychotherapie, Beratung und Förderung auch zu realisieren und zweitens solche Dienstleistungen zu evaluieren, um so ein qualitätsgeprüftes psychosoziales Dienstleistungsangebot in stationären Einrichtungen und im psychosozialen Netz der Gemeinden anbieten zu können.
Durch die elementare Befähigung zu berufspraktischen Tätigkeiten innerhalb des Masterstudienganges wird ein weiterer Beitrag zur Vorbereitung auf die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erbracht.
II. Die curriculare Architektur des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie
Vier Leitlinien bestimmen die curriculare Architektur des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie gemäss der Ziele und des Profils des Studienganges. Diese Architektur ist verankert sowohl im Praxisbezug (Berufsfelder) als auch in den Forschungsvorhaben im Rahmen des Masterstudienganges:
- Berufsfeldbezogenes Grundlagenwissen
- Berufsfeldbezogenes technologisches Wissen
- Berufsfeldbezogene Basisbefähigungen
- Forschungsvertiefung
1. Berufsfeldbezogenes Grundlagenwissen:
Lehrinhalte: Grundlagen der Kinder- und Jugendpsychologie
1.1 Angewandte Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
- Psychosoziale und kognitive Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
- Kontinuität und Diskontinuität in der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
- Selbstentwicklung und Entwicklungsgestaltung im Kindes- und Jugendalter
1.2 Entwicklungspsychopathologie
- Biologische, neuropsychologische und medizinische Grundlagen
- Störungen im Kindes- und Jugendalter
- Risiko- und protektive Faktoren
1.3 Sozialisation und Erziehung in Erziehungs- und Bildungskontexten
- Entwicklung und Lernen im Kontext von Sozialisation und Erziehung
- Sozialisationsbedingungen und Sozialisationsinstanzen
- Entwicklungs- und Lernförderung
2. Berufsfeldbezogenes technologisches Wissen:
Lehrinhalte: Kinder- und Jugendpsychologie im Berufs- und Anwendungsfeld
2.1 Diagnostik, Therapie und Beratung
- Diagnostik, Therapie und Beratung bei Familienproblemen
- Diagnostik, Therapie und Beratung bei Entwicklungsstörungen (ICD 10/F8) <P/LI>
- Diagnostik, Therapie und Beratung bei Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (ICD 10/F9)
2.2 Kinderpsychotherapie
2.3 Förderung (Integrative Förderung, Lerntherapie)
2.4 Rehabilitation
(u.a. geistig retardierte, sinnesgeschädigte, körperbehinderte Kinder und Jugendliche)
2.5 Beratung von Institutionen im Bildungs- und Erziehungsbereich
(Kitaberatung, Schulberatung, Beratung von Einrichtungen der Jugendhilfe)
2.6 Evaluation
- Externe Evaluation von Programmen im Bereich Kinder / Jugend
- Selbstevaluation kinder- und jugendpsychologischer Arbeit
3. Berufsfeldbezogene Basisbefähigungen
- Exploration
- Differentialdiagnostik
- Begutachtung
- Beratung
- Moderation
- Supervision
- Kinderpsychotherapie
- Integrative Förderung
- Lerntherapie
4. Mitarbeit in der Forschung
Forschungsschwerpunkte im Rahmen des MA-Studienganges Kinder- und
Jugendpsychologie
4.1 Psychosoziale Entwicklung im Kindes- und Jugendalter (Entwicklungspsychologie)
4.2 Entwicklungs- und Förderdiagnostik (Diagnostik)
4.3 Entwicklungs- und Lernförderung durch Intervention (Pädagogische Psychologie)
Für Studierende mit Interesse an Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie kann der Anteil an Lehrveranstaltungen zur berufsfeldbezogenen Basisbefähigung reduziert und durch individuelle forschungsbezogene Studienpläne ergänzt werden.
III. Das Curriculum des Masterstudienganges Kinder- und Jugendpsychologie
Das Curriculum ist auf einen zeitlichen Umfang von 60 SWS (62 SWS mit Forschungsseminar im Zusammenhang mit Masterarbeit) ausgerichtet.
Bei der Umrechnung in curriculare Normwerte ist zu berücksichtigen, dass für Ubungskurse eine nicht zu überschreitende maximale Teilnehmeranzahl zu kalkulieren ist.
Grundlagen der Kinder- und Jugendpsychologie
Angewandte Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
| Angewandte Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters (V) | 2 SWS | |||||||
| Krisen im Kindes- und Jugendalter (S) | 2 SWS | |||||||
| Entwicklungsgestaltung (S) | 4 SWS | |||||||
| Entwicklungspsychopathologie | ||||||||
| Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters (1) (V) | 2 SWS | |||||||
| Neuropsychiatrie (2) (V) | 2 SWS | |||||||
| Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters (3) (V) | 2 SWS | |||||||
| Weitere Medizinische Grundlagen (V) | 2 SWS | |||||||
| Pflichtseminare zu (1) und (2) oder (3) (S) | 4 SWS | |||||||
| Sozialisation und Erziehung in Erziehungs- und Bildungskontexten | ||||||||
| Sozialisation und Erziehung, Entwicklung und Lernen (V) | 2 SWS | |||||||
| Entwicklungs- und Lernförderung (S) | 2 SWS | |||||||
| GESAMT: Grundlagen der Kinder- und Jugendpsychologie | 24 SWS | |||||||
| Diagnostik, Therapie und Beratung | ||||||||
| Rechtliche Grundlagen der Diagnostik, Therapie, Beratung und Begutachtung im Kindes- und Jugendalter (V) | 2 SWS | |||||||
| Diagnostik, Therapie und Beratung bei Familienproblemen (S) | 2 SWS | |||||||
| Diagnostik, Therapie und Beratung bei Entwicklungsstörungen | ||||||||
| (Sprach-, Lern- und Leistungsstörungen; ICD 10/F8) (S) | 2 SWS | |||||||
| Diagnostik, Therapie und Beratung bei Verhaltens- und emotionalen Störungen (ICD 10/F8) (S) | 2 SWS | |||||||
| Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen (V/S) | 4 SWS | |||||||
| Psychotherapie und Beratung bei posttraumatischen Belastungsstörungen (sexueller Missbrauch und andere Traumen) (S) | 2 SWS | |||||||
| Psychotherapie, primäre Prävention und Beratung bei Substanzmissbrauch und Delinquenz (S) | 2 SWS | |||||||
| Selbstevaluation kinder- und jugendpsychologischer Arbeit (S) | 2 SWS | |||||||
| Beratung von Institutionen und Programmevaluation (S) | 2 SWS | |||||||
| GESAMT: Kinder- und Jugendpsychologie im Berufs- und Anwendungsfeld | 20 SWS | |||||||
| Exploration (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Differentialdiagnostik (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Begutachtung (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Beratung (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Kinderpsychotherapie (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Integrative Förderung (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Integrative Lerntherapie (Ü) | 2 SWS | |||||||
| Moderation und Supervision (Ü) | 2 SWS | |||||||
| GESAMT: Berufspraktische Basisfertigkeiten | 16 SWS | |||||||
| Mitarbeit in der Forschung (S) | 2 SWS | |||||||
| Anzahl der Gesamtstunden des Masterstudienganges | 62 SWS |
Lehrinhalte | 1. Mastersemester (MS) | SWS | 2. Mastersemester (MS) | SWS | 3. Mastersemester (MS) | SWS | 4. MS | Ges. SWS |
Grundlagen | Angewandte Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters (V) Klinische Psychol.ogie des Kindes- und Jugendalters (V) Psychosomatik (V) Neuropsychiatrie (V) Sozialisation u. Erziehung (V) |
2 2 2 2 2 | Entwicklungsgestaltung I (S) Krisen (S) Klinische Psychol.ogie des Kindes- und Jugendalters (S) Psychosomatik (S, wahlobl.) Neuropsychiatrie (S, wahlobl.) Entwicklungs- und Lernförderung (S) | 2 2
2 2 2 2 | Entwicklungsgestaltung II (S) Weitere Medizinische Grundlagen (V) | 2 2 |
24 | |
Anwendung | Rechtl. Grundlagen der Diagnostik, Therapie, Beratung, Begutachtung (V) Entwicklungsstörungen (S) Verhaltens- und emotionale Störungen (S)
|
2 2 2 | Rehabilitationspsychologie (V) Selbstevaluation kinder- und jugendpsychologischer Arbeit (S) | 2 2 | Rehabilitationspsychologie (S) Familienprobleme (S) Posttraumatische Belastungsstörungen (S) Drogen, Delinquenz, .. (S) Beratung von Institutionen und Programmevaluation (S) | 2 2 2 2 2 |
20 | |
Übungen | Exploration Differentialdiagnostik | 2 2 | Kinderpsychotherapie Integrative Lerntherapie Beratung | 2 2 2 | Begutachtung Integrative Förderung Supervision und Moderation | 2 2 2 |
16 | |
Mitarbeit in Forschung | Forschungsseminar Masterarbeit | 2 18 | 20 | |||||
Gesamt SWS | 20 | 20 | 20 | 20 | 80 | |||
ECTS | 30 | 30 | 30 | 30 | 120 |
Masterstudienplan Kinder- und Jugendpsychologie
