FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR NACHWUCHSWISSENSCHAFTER*INNEN

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR NACHWUCHSWISSENSCHAFTER*INNEN

Um den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesen schwierigen Zeiten zumindest ein klein wenig zu unterstützen, vergibt die Fachgruppenleitung in diesem Jahr vier Förderstipendien.

Die Corona-Pandemie und ihre Neben- und Nachwirkungen waren für viele von uns herausfordernd, sowohl was die Forschung als auch was die Lehre angeht. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit zeitlich befristeten Verträgen waren und sind von diesen Herausforderungen besonders betroffen (bspw. weil die Durchführung laborexperimenteller Untersuchungen im Sommersemester so gut wie nicht möglich war).

Um den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesen schwierigen Zeiten zumindest ein klein wenig zu unterstützen, vergibt die Fachgruppenleitung in diesem Jahr vier Förderstipendien (in Höhe von jeweils 750 Euro) für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Sozialpsychologie auf zeitlich befristeten Qualifikationsstellen.

Das Stipendium kann zur (Teil-)Finanzierung von Anschaffungen und Investitionen verwendet werden, die unmittelbar der wissenschaftlichen Weiterqualifikation dienen (bspw. ein Werkvertrag zum Proof-Reading eines Manuskripts, Anschaffung von Software zur Unterstützung im home-office, Hilfskräfte zur Unterstützung bei der digitalen Lehre etc.) und die nicht anderweitig (etwa aus den laufenden Mitteln der Arbeitsgruppe/des Lehrstuhls etc.) finanziert werden können.

Die Mittel sollen bevorzugt jenen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen, bei denen die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen zu einer Verzögerung bei der wissenschaftlichen Weiterqualifikation geführt haben bzw. führen werden. Antragstellende müssen Mitglied der Fachgruppe Sozialpsychologie (und damit DGPs-Mitglied) sein.

Um sich um eines dieser Stipendien zu bewerben, schreiben Sie bitte eine Email an und machen Sie darin folgende Angaben:

1. Name und Kontaktdaten
2. Affiliation / vollständige Anschrift
3. Status (z. B. Doktorandin/Doktorand, Post-Doktorandin/Post-Doktorand) und aktuelle Vertragssituation
4. Geplante Verwendung der Mittel (Zweck, Erläuterung, Zeitplan - maximal 1 Seite!)
5. Nachweis/Bescheinigung, dass die Mittelverwendung nicht anderweitig finanziert werden kann (evtl. Bestätigungsschreiben des Vorgesetzten) und ggf. Erläuterung, inwiefern eine Verzögerung bei der wissenschaftlichen Weiterqualifikation auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen zurückzuführen ist
6. Explizite Aussage, ob Sie bereits von anderer Stelle (bspw. von einer anderen DGPs-Fachgruppe) eine finanzielle Förderung ("Corona-Stipendien") erhalten haben.

Legen Sie Ihrer Bewerbung bitte auch einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf bei.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 15. September 2020 (23:59 Uhr).

Gehen bis zu diesem Datum mehr als vier Anträge ein, wird die Fachgruppenleitung eine Auswahlentscheidung auf der Basis von Zweckdienlichkeit (Verwendung der Mittel zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung) und Bedürftigkeit treffen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Aussagen zu Punkt 5 oben möglichst aussagekräftig gestalten. Alle Antragstellenden werden kurz nach der Deadline informiert; das Geld steht ab Ende September 2020 zur Verfügung und muss im laufenden Kalenderjahr ausgegeben werden. Der Fachgruppenleitung ist im Anschluss ein kurzer Bericht über die Verwendung der Mittel zu übergeben.

Personen, die bereits anderweitig eine finanzielle Förderung erhalten haben, können aus diesem Programm leider nicht unterstützt werden.