Die Fachgruppe Rechtspsychologie möchte ihre Jungmitglieder unterstützen und Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Institutionen bzw. zwischen Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen fördern.
Angefragt werden können max. 1500 Euro pro Projekt, die endgültige Fördersumme pro Projekt hängt von der Anzahl der eingereichten Projekte ab. Auch Unterstützungsanfragen für kleinere Projekte und/oder kleinere Summen sind willkommen!
Die Förderung kann zur Finanzierung z.B. von
• Versuchspersonengeldern
• Reisekosten zum Zweck der Vernetzung
• Publikationskosten (open access)
• Software
• Druckkosten oder
• Kosten, die im Rahmen eines gemeinsamen Workshops/Schulung anfallen.
Weitere Informationen können der nachfolgenden Förderausschreibung entnommen werden.
