Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes werden sich einige Änderungen im Ablauf des Psychologiestudiums ergeben. Die Änderungen werden voraussichtlich zum Wintersemester 2020 in Kraft treten, d.h. bis dahin sollen die Anpassungen der bisherigen Psychologie-Studiengänge an den Universitäten umgesetzt werden.
Nach wie vor gilt: Das Psychologiestudium bereitet neben anderen Tätigkeitsgebieten der Psychologie auch auf den Psychotherapeutenberuf vor
Eine wichtige Information für diejenigen, die den Berufswunsch Psychotherapeutin/Psychotherapeut haben: Sie können sich wie bisher auch an jeder Universität, die einen Bachelor-Studiengang in Psychologie anbietet, einschreiben und auf den weiteren Qualifikationsweg zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten vorbereiten. Bisherige Voraussetzung des Psychologie-Bachelor-Studiengangs ist eine Modulprüfung im Fach „Klinische Psychologie und Psychotherapie“. Das neue Gesetz sieht Übergangsregelungen für Studierende vor, die nach der alten Studienordnung ausgebildet werden.
Aktuelle Informationen
Wir haben weitere Informationen sowie aktuelle Fragen und Antworten zur Gesetzesreform auf den Seiten <link https: psychotherapie.dgps.de external-link-new-window external link in new>psychotherapie.dgps.de und <link https: studium.dgps.de external-link-new-window external link in new>studium.dgps.de zusammengestellt.
Schreiben Sie uns, wenn Sie noch offene Fragen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes haben. Wir beantworten sie Ihnen gerne und nehmen die Fragen in unsere FAQ-Listen auf.
Kontakt:
Dr. Anne Klostermann
Pressereferentin der DGPs
E-Mail: <link>pressestelle@dgps.de
