Was ist Rechtspsychologie?

Rechtspsychologie – Wer? Wie? Was?

Was ist Rechtspsychologie? 

Die Rechtspsychologie ist ein sehr vielfältiges Teilgebiet der Psychologie, das die Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf verschiedene Probleme des Rechtswesens umfasst. Sie lässt sich grob in die Bereiche Forensische Psychologie (Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren, z.B. aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeug:innenaussagen) und Kriminalpsychologie (Psychologie der Entstehung, Aufdeckung, Vorhersage und Prävention von Kriminalität sowie der Behandlung von Straftäter:innen) unterteilen.

Wo arbeiten Rechtspsycholog:innen? 

Der Tätigkeitsbereich von Rechtspsycholog:innen ist sehr vielfältig. Hier finden Sie einen Überblick über die klassischen Berufsbilder:

Tätigkeiten in der Anwendung

  • Sachverständigentätigkeit zu verschiedenen gerichtlichen Fragestellungen
    • Aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeug:innenaussagen
    • Familienrechtspsychologische Fragestellungen
    • Beurteilung der Schuldfähigkeit
    • Kriminalprognostische Risikoeinschätzung einer Wiederverurteilung
  • Tätigkeit in Straf- oder im Maßregelvollzug
  • Tätigkeit bei der Polizei

Tätigkeit in der Forschung

  • Grundlagen- und/oder anwendungsorientierte Forschung
  • An einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Institution
    (z.B. Kriminologischer Dienst, Landeskriminalamt)

Wie werde ich Rechtspsycholog:in? 

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich für das Berufsfeld der Rechtspsychologie zu qualifizieren. Je nachdem, welchen Schwerpunkt man in der beruflichen Tätigkeit setzen möchte, eröffnen sich verschiedene Ausbildungspfade. Es gibt jedoch keine allgemeingültigen Vorgaben dazu, welche Ausbildung Voraussetzung ist, um eine Tätigkeit in einem der oben genannten Berufsfelder auszuüben.

1. Masterstudium Rechtspsychologie

Zum einen bieten die nachfolgenden staatlichen und privaten Hochschulen die Möglichkeit eines Masterstudiums Rechtspsychologie. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Tragen des Titels „M.Sc. (Rechtspsychologie)“. Nähere Informationen zum Studienverlauf, den inhaltlichen Schwerpunkten und etwaigen Kosten finden Sie unter den angegebenen Links.

  • Medical School Berlin

Master Rechtspsychologie (M.Sc.) | MSB Medical School Berlin (medicalschool-berlin.de)

  • Medical School Hamburg

Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie (M.Sc.) | MSH (medicalschool-hamburg.de)

  • Universität Bonn

Master Rechtspsychologie | Universität Bonn (master-rechtspsychologie.de)

  • Universität Mainz

Psychologie – Rechtspsychologie (M.Sc.) | Studium an der JGU (uni-mainz.de)

  • Universität Konstanz

Weiterbildungsmaster | Lehre | Arbeitsgruppe Forensische Psychologie | Fachbereich Psychologie (uni-konstanz.de)

  • Universität Hildesheim

Universität Hildesheim | Fachbereich 1: Erziehungs- & Sozialwissenschaften | Institut für Psychologie | Postgradualer Weiterbildungsmaster Rechtspsychologie (uni-hildesheim.de)

  • Psychologische Hochschule Berlin

M.Sc. Rechtspsychologie | Psychologische Hochschule Berlin (psychologische-hochschule.de)

  • SRH Hochschule Heidelberg (auch B.Sc. Rechtspsychologie)

Rechtspsychologie Studium Heidelberg | SRH Hochschule Heidelberg (srh-hochschule-heidelberg.de)

Hinweis: Die aufgelisteten Masterstudiengänge Rechtspsychologie haben größtenteils einen starken Fokus auf die rechtspsychologische Sachverständigentätigkeit. Nach Abschluss eines Masterstudiengangs Rechtspsychologie ist es aber auch möglich, im Straf- oder Maßregelvollzug zu arbeiten. Teilweise wird dafür zusätzlich der Erwerb des Titels Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie BDP/DGPs und/oder Psychologische:r Psychotherapeut:in gefordert. Eine entsprechende Weiterbildung wird von mehreren Einrichtungen finanziell unterstützt.

2. Weiterbildung zum:zur Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Daneben besteht die Möglichkeit zur postgradualen Weiterbildung zum:zur Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Anders als im universitären Angebot ist die Weiterbildung nicht ortsgebunden, sondern findet u.a. im Rahmen von Weiterbildungsseminaren statt, die über die Bundesrepublik verteilt sind. Für die Weiterbildung ist die Aufnahme einer praktischen gutachterlichen Tätigkeit notwendig. Die theoretischen Inhalte der Weiterbildung können zum Teil bzw. vollständig durch andere postgraduale Angebote anerkannt werden. Nähere Informationen: Rechtspsychologie (transmit.de)

Benötige ich eine psychotherapeutische Aus-/Weiterbildung, um rechtspsychologisch tätig zu sein?

Für die Tätigkeit als Sachverständige:r oder als Rechtspsycholog:in bei der Polizei ist eine psychotherapeutische Aus- oder Weiterbildung weder erforderlich noch inhaltlich notwendig. Da forensische Fragestellungen im Rahmen von Sachverständigengutachten jedoch verschiedene Aspekte des menschlichen Erlebens und Verhaltens betreffen, benötigt man oftmals klinisches Fachwissen. (genauso wie bspw. entwicklungspsychologisches oder gedächtnispsychologisches Fachwissen).
Im Rahmen einer behandlungs- und gesprächsorientierten rechtpsychologischen Tätigkeit im Straf- oder Maßregelvollzug kann es sinnvoll sein, sich als Rechtspsycholog:in in psychotherapeutische Techniken fortzubilden (z.B. Gesprächs- oder Schematherapie). Wie oben beschrieben ist teilweise eine Aus-/ Weiterbildung erforderlich.

Übersicht zu möglichen Ausbildungswegen (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

Die Rechtspsychologie befasst sich mit allen Gegenstandsbereichen, die eine Interaktion rechtlicher und psychologischer Problemstellungen beinhalten. Rechtspsychologie umfasst zum Beispiel die forensische Begutachtungskunde, die Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prävention etc.), aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht "dienenden" Funktion zugeordnet werden können, beispielsweise die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie "Wille" oder "Vorsatz" oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung. Hier gibt es weitere Informationen über das Fachgebiet der Rechtspsychologie.

Die Fachgruppe „Rechtspsychologie“ setzt sich unter anderem für die Förderung rechtspsychologischer Forschung und die Verankerung des Fachgebiets innerhalb der psychologischen Ausbildung ein, vernetzt wissenschaftlich Tätige auch international und interdisziplinär und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Fachgruppe gründete sich 1984 und zählt aktuell über 200 Mitglieder. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Fachgruppenordnung, weitere Informationen zur Geschichte, zu Zielen und Aufgaben und zur Fachgruppenmitgliedschaft.

Als Fachgruppe engagieren wir uns für die Vernetzung unserer Mitglieder untereinander genauso wie für die Kommunikation unserer Teildiziplin nach außen. Wir veröffentlichen wichtige Mitteilungen, die das Fachgebiet betreffen, zeichnen herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus und veranstalten Tagungen und Kongresse. Hier gibt es weitere Informationen zu Aktivitäten und Angeboten der Fachgruppe.

Die Nachwuchsförderung ist der Fachgruppe ein wichtiges Anliegen: Wir fördern und unterstützen Fachgruppenmitglieder an unterschiedlichen Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn mit Angeboten, die sich beispielsweise speziell an studentische Mitglieder oder an (Post-)Doktorandinnen und Doktoranden richten. Hier gibt es weitere Informationen zu Angeboten der Fachgruppe zur Nachwuchsförderung.