Über uns

Aufgaben

Die Fachgruppe Rechtspsychologie wurde 1984 gegründet.Ihre Aufgaben ergeben sich aus §167 2 der Fachgruppenordnung: 'Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). Diese sind die in den §167, §167 2 und §15 (1) der Satzung der DGPs genannten Ziele und Aufgaben, insbesondere Dokumentation und Information über rechtspsychologische Aktivitäten, Ausrichtung von Fachtagungen, Förderung rechtspsycholgischer Forschung, ihre Berücksichtigung in Ausbildungsplänen und ihre Anwendung in Praxisfeldern, Förderung der interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere die Planung des Postgraduiertenstudiums im Bereich der Rechtspsychologie.'

Im Rahmen dieser Zielsetzungen betrachtet die Fachgruppe das Gebiet der Rechtspsychologie in einem übergreifenden Sinne, d.h. es sollen alle Anwendungen der Psychologie auf das Rechtswesen berücksichtigt werden. Dazu zählen neben den "klassischen" Bereichen der forensischen (gerichtlichen) Psychologie und der Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prognose, Prävention etc.) auch neuere, insbesondere experimentelle Ansätze der Aussagepsychologie und der Vernehmung, die (Sozial-)Psychologie der Gerichtsverhandlung und Urteilsbildung, ferner psychologische Ansätze im Straf- und Maßregelvollzug und bei der Polizei sowie psychologische Aspekte des Familien- und Sozialrechts.

Mitglieder

Die Fachgruppe hat ca. 200 Mitglieder sowie 16 studentische Mitglieder. 

Mitglied der Fachgruppe Rechtspsychologie kann jeder werden, der ordentliches, assoziiertes oder studentisches Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychologie ist. Antragsformulare für die DGPs finden Sie hier.

Wichtige Ziele der Fachgruppe

  • Bessere Verankerung der Rechtspsychologie an den psychologischen Instituten
  • Nachwuchsförderung

Aktivitäten

  • Förderung rechtspsychologischer Forschungsarbeiten
  • Durchführung von Arbeitstagungen
  • Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von Workshops und Einzelbeiträgen zur Rechtspsychologie auf den Kongressen der DGPs sowie auf den Kongressen der European Association of Psychology and Law (EAPL).
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs  im Bereich der Rechtspsychologie
  • Transfer rechtspsychologischer Erkenntnisse in die Praxis und Öffentlichkeit
  • Herausgabe eines Rundbriefes mit Informationen über aktuelle Entwicklungen, Planungen und Ergebnisse aus dem Gesamtgebiet der Rechtspsychologie
  • Weiterentwicklung der Ordnung für die zertifizierte Weiterbildung in Rechtspsychologie
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Etablierung der Rechtspsychologie als Anwendungsfach in Bachelor- und Masterstudiengängen Psychologie an ausgewählten Universitäten

FACHGRUPPENLEITUNG

Sprecherin
Prof. Dr. Kristina Suchotzki

Professur Psychologische Begutachtung mit Schwerpunkt Rechtspsychologie
Universität Marburg

Stellvertretende Sprecherin
Jun.-Prof. Dr. Verena Oberlader

Juniorprofessorin Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie
Johannes Guttenberg Universität Mainz

Kassenwärtin
Dr. Laura Quinten

MSB Medical School Berlin
Hochschule für Gesundheit und Medizin
Rüdesheimer Str. 50
14197 Berlin

Jungmitgliedervertreterinnen
Prof. Dr. Judith A. Iffland

Juniorprofessur für Rechtspsychologie Medical School Hamburg

Stellvertretende Jungmitgliedervertreterin

Dr. Barbara Bergmann Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie
Universität Bonn

Die Rechtspsychologie befasst sich mit allen Gegenstandsbereichen, die eine Interaktion rechtlicher und psychologischer Problemstellungen beinhalten. Rechtspsychologie umfasst zum Beispiel die forensische Begutachtungskunde, die Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prävention etc.), aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht "dienenden" Funktion zugeordnet werden können, beispielsweise die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie "Wille" oder "Vorsatz" oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung. Hier gibt es weitere Informationen über das Fachgebiet der Rechtspsychologie.

Die Fachgruppe „Rechtspsychologie“ setzt sich unter anderem für die Förderung rechtspsychologischer Forschung und die Verankerung des Fachgebiets innerhalb der psychologischen Ausbildung ein, vernetzt wissenschaftlich Tätige auch international und interdisziplinär und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Fachgruppe gründete sich 1984 und zählt aktuell über 200 Mitglieder. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Fachgruppenordnung, weitere Informationen zur Geschichte, zu Zielen und Aufgaben und zur Fachgruppenmitgliedschaft.

Als Fachgruppe engagieren wir uns für die Vernetzung unserer Mitglieder untereinander genauso wie für die Kommunikation unserer Teildiziplin nach außen. Wir veröffentlichen wichtige Mitteilungen, die das Fachgebiet betreffen, zeichnen herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus und veranstalten Tagungen und Kongresse. Hier gibt es weitere Informationen zu Aktivitäten und Angeboten der Fachgruppe.

Die Nachwuchsförderung ist der Fachgruppe ein wichtiges Anliegen: Wir fördern und unterstützen Fachgruppenmitglieder an unterschiedlichen Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn mit Angeboten, die sich beispielsweise speziell an studentische Mitglieder oder an (Post-)Doktorandinnen und Doktoranden richten. Hier gibt es weitere Informationen zu Angeboten der Fachgruppe zur Nachwuchsförderung.