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Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMFSFJ

Bundesvorstands der DGPs und die Fachgruppe Rechtspsychologie nimmt Stellung zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Angesichts der oftmals massiven negativen psychischen und sozialen Folgen für Betroffene messen wir Initiativen zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen höchste gesellschaftliche Bedeutung zu. Daher erscheinen die im Referentenentwurf genannten Maßnahmen auf den ersten Blick sehr begrüßenswert. Eine genauere Betrachtung der einzelnen Aspekte lässt bei uns jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob die geplanten Maßnahmen dazu geeignet sind, die beabsichtigten Ziele zu erreichen. Gerade im Sinne des von allen Beteiligten ausdrücklich gewünschten Opferschutzes sehen die DGPs und ihre Fachgruppe Rechtspsychologie erheblichen Präzisierungs- und Änderungsbedarf im vorgelegten Referentenentwurf. Denn letztendlich dienen Maßnahmen nur dann Betroffenen, wenn sie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und empirisch nach bestehenden wissenschaftlichen Standards abgesichert werden.

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zur der vollständigen Stellungnahme: 

https://www.dgps.de/schwerpunkte/stellungnahmen-und-empfehlungen/stellungnahmen/details/gesetzesentwurf-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen/

Bereits im Jahr 2023 wurde von der vorherigen Sprecher:innengruppe eine Stellungnahme zu Forschung und Beratung der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) im Kontext ritueller sexueller Gewalt erstellt. Diese können Sie hier abrufen: