Reisekostenzuschüsse für Studierende

Reisekostenzuschuss für Studierende

Die Fachgruppe Pädagogische Psychologie fördert die Teilnahme von Studierenden an nationalen und internationalen Tagungen. Auf diese Weise sollen Studierende, die sich im Rahmen des Studiums durch eine außergewöhnlich gute pädagogisch-psychologische Forschungsarbeit (z.B. Bachelorarbeit, Masterarbeit) und gute Studienleistungen hervorgetan haben, zu einem frühen Zeitpunkt die Gelegenheit bekommen, sich mit der eigenen Arbeit auf einschlägigen Tagungen der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorzustellen.
Gefördert werden können Personen, die noch studieren oder deren Studienabschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 6 Monate zurückliegt. Die geförderte Person muss Erstautorin bzw. Erstautor des Tagungsbeitrags sein. Der Antrag ist vor der Tagung aber nach Annahme des Tagungsbeitrags zu stellen.

Die Bewerbung erfolgt durch die Studierenden auf Vorschlag der Betreuerin bzw. des Betreuers. Die Betreuerinnen und Betreuer sind gehalten, nur exzellente Arbeiten vorzuschlagen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer verpflichtet sich durch den Vorschlag, mit dem geförderten Studierenden nach der Tagung ein Gespräch über die auf der Tagung gemachten Erfahrungen, über die Rückmeldungen zum Beitrag und über Möglichkeiten einer weiteren Arbeit in der Wissenschaft zu führen.

Die Namen und Tagungsbeiträge der Geförderten werden innerhalb der Fachgruppe bekannt gemacht. Sofern der Beitrag auf dem DGPs-Kongress oder auf der Fachgruppentagung Pädagogische Psychologie vorgestellt werden, ist es erwünscht, dass die bzw. der geförderte Studierende auf der Mitgliederversammlung der Fachgruppe Pädagogische Psychologie anwesend ist.

Bewerbungen für diese Förderung sind bis auf weiteres ab sofort fortlaufend an den Sprecher der Fachgruppe zu richten. Die elektronische Bewerbung soll umfassen:

  1. einen wissenschaftlichen Lebenslauf der bzw. des Studierenden, Nachweise über bisherige Prüfungsleistungen, Nachweise über den Studierendenstatus oder Nachweis über den Zeitpunkt der Bachelor- oder Masterprüfung
  2. eine maximal 5-seitige Zusammenfassung der pädagogisch-psychologischen Forschungsarbeit
  3. einen maximal einseitigen, begründeten Vorschlag der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit. Aus dieser soll hervorgehen, warum es sich um eine exzellente pädagogisch-psychologische Arbeit handelt.
  4. Nachweis über die Annahme des Beitrags und Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Tagungsbesuchs (Tagungsgebühr, Reise- und Übernachtungskosten; kein Tagegeld)
  5. die Arbeit selbst

Bitte senden Sie die Dokumente 1-4 in einem gemeinsamen pdf-Dokument an die Sprecherin bzw. den Sprecher der Fachgruppe.

Die Fachgruppe Pädagogische Psychologie fördert eine Summe von bis zu 600 Euro bei internationalen und bis 300 Euro bei nationalen Tagungen.

Gemeinsam mit den Originalbelegen für die Erstattung ist ein maximal einseitiger Bericht über das Mentorinnen- bzw. Mentorengespräch einzureichen. Die Gewährung der Förderung erfolgt nach der Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Care-Stipendium

Seit 2023 vergibt die Fachgruppe Care-Stipendien. Care-Stipendien unterstützen Nachwuchswissenschaftler:innen, die in ihrem Umfeld Care-Arbeit leisten (Betreuung von Kindern oder Angehörigen) und sind mit je 500€ dotiert. Die Stipendien können flexibel eingesetzt werden, also beispielsweise für Kinderbetreuung/Haushaltsunterstützung. Ziel ist es, für Nachwuchswissenschaftler:innen Freiräume für Forschungstätigkeiten zu schaffen.
Die Ausschreibung der Care-Stipendien erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres. Über den Verteiler der Fachgruppe werden Sie informiert, wenn wieder Care-Stipendien ausgeschrieben werden.

Bewerbungen für die Care-Stipendien werden per Email an die Jungmitgliedervertretung gestellt und bestehen aus folgenden Teilen (bitte in einem PDF-Dokument zusammenfassen):

  • kurzes Anschreiben mit Schilderung der Care-Aufgaben (max. 1 Seite)
  • kurze Zusammenfassung des Forschungsvorhabens, das durch das Stipendium unterstützt werden soll (max. halbe Seite)
  • Angabe, wofür das Stipendium eingesetzt werden soll (max. halbe Seite)

Die (assoziierte) Mitgliedschaft in der Fachgruppe muss zum Zeitpunkt der Bewerbung und Auszahlung aktiv sein. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Sprechergruppe.