Die Jungmitglieder der DGPs-Fachgruppe Klinische Psychologie fordern, dass die Musterweiterbildungsordnung, die derzeit im Rahmen der Reform des Psychotherapieausbildungsreformgesetztes ausgearbeitet wird, auf Basis einer flexiblen Kompetenzorientierung ausgestaltet wird. Aufgrund des hohen Standards der bisherigen 3-jährigen Weiterbildung kann eine 5-jährige Weiterbildungszeit nur gerechtfertigt werden, wenn die zusätzlichen Weiterbildungsjahre im Rahmen eines festen und angemessenen Anstellungsverhältnisses für freiwählbare klinische und/oder wissenschaftliche Weiterqualifikationen genutzt werden können. Hierbei muss die Vereinbarkeit von Familiengründung und Weiterbildung immer mitgedacht werden.
Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden: