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Mitglied werden

Aus §1 der Satzung: (1) Die Mitgliedschaft besteht aus ordentlichen, assoziierten und studentischen Mitgliedern. Weiterhin können fördernde Mitglieder aufgenommen werden, die die DGPs nur mit ihren Mitgliedsbeiträgen unterstützen sollen.

Formale Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nach § 5 der Satzung der DGPs:

  1. Die Mitgliedschaft besteht aus ordentlichen, assoziierten und studentischen Mitgliedern. Weiterhin können fördernde Mitglieder aufgenommen werden, die die DGPs nur mit ihren Mitgliedsbeiträgen unterstützen sollen.
  2. In die DGPs kann als ein ordentliches Mitglied, als ein assoziiertes Mitglied oder als ein studentisches Mitglied aufgenommen werden, wer von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird und eine wissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Psychologie oder ihrer Nachbarfächer nachweist.
  3. Die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds, assoziierten Mitglieds, studentischen Mitglieds oder fördernden Mitglieds ist vollzogen, wenn der Vorstand einstimmig einem Aufnahmevorschlag zugestimmt hat.
  4. Um ordentliches Mitglied zu werden, gilt die wissenschaftliche Qualifikation als nachgewiesen, wenn der Doktorgrad einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben wurde und wenn neben der Dissertation mindestens zwei weitere wissenschaftliche Publikationen vorliegen.
  5. Wer die Erfordernisse einer wissenschaftlichen Qualifikation nach § 5 Abs. (4) nicht oder noch nicht erfüllt, kann assoziiertes Mitglied werden, wenn als wissenschaftliche Qualifikation das Diplom, der Master of Science oder ein äquivalenter Abschluss in Psychologie oder - z.B. im Falle eines Nachbarfaches der Psychologie - ein vergleichbarer Hochschulabschluss erworben wurde. Assoziierte Mitglieder müssen an postgradualen Promotionsprogrammen, Forschungsprojekten, forschungsrelevanter Praxis, Anwendung von psychologischen Forschungsergebnissen oder interdisziplinären Beiträgen zur psychologischen Forschung beteiligt sein.
  6. Ein assoziiertes Mitglied wird auf eigenen Antrag zum ordentlichen Mitglied, wenn der Vorstand einstimmig die Erfordernisse nach § 5 Abs. (4) für erfüllt betrachtet.
  7. Studierende in Master of Science-Studiengängen der Psychologie oder äquivalenten Studiengängen können studentische Mitglieder werden.
  8. Ein studentisches Mitglied wird nach Studienabschluss auf eigenen Antrag zum assoziierten Mitglied, wenn der Vorstand einstimmig die Erfordernisse nach §5 Abs. (5) als erfüllt betrachtet.
  9. Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Psychologie erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

Kosten der Mitgliedschaft

für ordentliche Mitglieder
Jahresbeitrag € 100
Jahresbeitrag bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Berufsverband (BDP, BÖP, SGP) bzw. in einer Landespsychotherapeutenkammer € 90
für assoziierte Mitglieder
Jahresbeitrag
Der ermässigte Jahresmitgliedsbeitrag für assoziierte Mitglieder wird nur für die ersten fünf Jahre der Mitgliedschaft gewährt. Danach beträgt der reguläre Jahresmitgliedsbeitrag € 100,00
€ 50
für studentische Mitglieder
Jahresbeitrag
bei vorliegender Immatrikulationsbescheinigung
€ 25
Fachgruppenbeiträge
jährlicher Fachgruppenbeitrag je Mitgliedschaft in einer Fachgruppe € 12

Download wichtiger Formulare

© Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)

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