Diese fünf wichtigsten Veränderungsvorschläge sollten aus unserer Sicht im finalen Gesetzestext unbedingt berücksichtigt werden:
- Auf psychotherapeutische/psychologische Behandlungsmöglichkeiten sollte explizit verwiesen werden.
- Die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit muss auch durch Psychotherapeutinnen*Psychotherapeuten erfolgen dürfen.
- Eine explizite Prüfung, ob psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, sollte erfolgen.
- Eine verpflichtende Fortbildung für alle beteiligten Berufsgruppen sollte eingeführt werden.
- Hilfen für Suizidhinterbliebene sollten verankert werden.
Die ausführliche Stellungnahme kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.