Psychologische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

1. Wichtige Fakten

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass nur diejenigen, die eine bestimmte postgraduale Ausbildung durchlaufen haben, sich Psychotherapeut:innen nennen dürfen. Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können Ärzt:innen, Psycholog:innen, Pädagog:innen und Sozialpädagog:innen durchlaufen. Sie spezialisieren sich damit auf die Behandlung von Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Um die Berufsbezeichnung „Psychologische/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in“ führen zu dürfen, muss sowohl ein psychologisches Master- bzw. Diplomstudium mit Inhalten der Klinischen Psychologie als auch eine postgraduale Ausbildung, die mit der staatlichen Approbationsprüfung endet, absolviert worden sein. Die Approbation kann nur in einem wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren erworben werden. Ein/e Psycholog:in, der/die gern Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in werden möchte, entscheidet sich also in der Regel für eines der drei zurzeit anerkannten Richtlinienverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder analytische Psychotherapie. Diese Verfahren sind auch sozialrechtlich anerkannt. Das bedeutet, dass in einem dieser Verfahren approbierte Psychotherapeut:innen prinzipiell als Teil des Gesundheitssystems Heilbehandlungen an Kindern und Jugendlichen durchführen dürfen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nach entsprechenden Antragsverfahren übernommen werden. Möchten approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen auch Erwachsene behandeln, müssen sie zusätzlich die Approbation in Psychologischer Psychotherapeutie erwerben.

2. Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in (KJP) ist analog zur Ausbildung für Erwachsenenpsychotherapeut:innen aufgebaut, unterscheidet sich aber hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung. Die KJP-Ausbildung beinhaltet insgesamt mindestens 4200 Stunden. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung in Form von Unterrichtseinheiten (600 Stunden), eine praktische Ausbildung in Form von Krankenbehandlungen (mind. 600 Stunden) unter Supervision (mind. 150 Stunden), eine Praktische Tätigkeit 1, die z.B. in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken abgeleitet wird (1200 Stunden) und eine Praktische Tätigkeit 2, die in entsprechenden psychotherapeutischen oder psychiatrischen Ambulanzen Praxen abgeleistet wird (600 Stunden), und eine Selbsterfahrung, die zur Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns befähigen soll (120 Stunden). Das Psychotherapeutengesetz regelt Inhalte und Aufbau der Ausbildung.

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung zum/zur Psychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in sind im Psychotherapeutengesetz recht detailliert festgelegt. Vorgesehen sind 200 Stunden Theorieunterricht zur Vermittlung von Grundkenntnissen und 400 Stunden für eine vertiefte Ausbildung. Im Rahmen der Grundkenntnisse werden folgende Themenbereiche vermittelt:

  • Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kindes- und Jugendlichenalter
  • Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehren von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • Psychosomatische Krankheitslehre
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Altersgruppen
  • Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und Kleinkindforschung
  • Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
  • Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
  • Prävention und Rehabilitation
  • Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
  • Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
  • Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  • Berufsethik und Berufsrecht
  • Medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme
  • Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes
  • Kooperation mit Ärzt:innen und anderen Berufsgruppen
  • Geschichte der Psychotherapie

Die vertiefte Ausbildung umfasst folgende Themenbereiche:

  • Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese
  • Indikationsstellung und Prognose
  • Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting
  • Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen
  • Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse der/s Therapeut:in, Dynamik der Beziehungen zwischen Therapeut:in und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozeß
  • Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie von Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  • Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung und im Hinblick auf deren Bedeutung für die Herstellung und Wiederherstellung des Rahmens der Psychotherapie der/s Patient:in
  • Einführung in die Säuglingsbeobachtung und in den Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind-Beziehung

In der praktischen Ausbildung behandeln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen in Ausbildung im ambulanten Setting Patienten, um die theoretisch erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und praktische Kompetenzen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen zu erwerben. Sie binden Bezugspersonen und –systeme (Schule, Kindergarten, Jugendhilfe) der Patient:innen mit in die Behandlung ein und sammeln daher auch Erfahrungen in der Gestaltung von Eltern- oder Bezugspersonengesprächen. Hierbei werden sie in der Supervision durch ausgebildete Supervisor:innen unterstützt.

Die Praktische Tätigkeit 1 wird für 1200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung und die Praktische Tätigkeit 2 für 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung (z.B. einer Praxis für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie oder einer Beratungsstelle) absolviert. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen in Ausbildung sollen praktische Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung unterschiedlicher Patient:innen bezogen auf Störungsbilder und Altersgruppen auch im stationären Setting sammeln und in dieser Zeit an der Behandlung von mindestens 30 Patient:innen beteiligt sein.