Inhalte:
Im Rahmen des Teilfachs Rechtspsychologie werden die psychologischen Aspekte des Rechts und der Rechtsanwendung erörtert. Dazu gehört auch eine Einführung in rechtswissenschaftliche und psychiatrische Grundlagen. Die in diesem Teilfach vermittelten Kenntnisse bauen auf sämtlichen Grundlagenfächern auf und stehen in enger Beziehung zu anderen Anwendungsfächern wie Psychologischer Diagnostik, Evaluation und Klinischer Psychologie/Psychotherapie und Entwicklungspsychopathologie.
Es werden sowohl praxisbezogene als auch forschungsbezogene Problemstellungen behandelt. Zu den Inhalten dieses Teilgebietes gehören zum Beispiel: Einführung in das juristische Denken; Grundlagen des materiellen und formellen Strafrechts, einschließlich des Jugendstrafrechts; Grundlagen der Kriminologie, insbesondere Beschreibung, Erklärung, Prognose und Prävention von Kriminalität; Handeln im Kriminaljustizsystem; Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts und des Vormundschaftsrechts; Forensische Begutachtung, insbesondere im Bereich des Strafrechts und des Familienrechts; Psychologische Aspekte des Strafvollzugs und der Resozialisierung sowie der Straftäterbehandlung; methodische Fragen; rechtliche Sozialisation; Beziehungen zu den Nachbardisziplinen Psychiatrie, Soziologie, Pädagogik.
Während der Ausbildung finden auch Exkursionen statt (z.B. Gericht, Strafvollzug). Rechtspsychologisch relevante Praktika können in der näheren Umgebung z.B. im Justizvollzug (Erwachsenen-JVA Nürnberg, Jugend-JVA Ebrach, Sozialtherapeutische JVA Erlangen) oder in Psychiatrischen Kliniken (Universitäts-Nervenklinik Erlangen-Nürnberg, Bezirkskrankenhäuser Erlangen, Ansbach, Bayreuth, Städtisches Klinikum Nürnberg) absolviert werden. Die Anschriften und weitere einschlägige Institutionen sind der Liste der Praktikumsstellen zu entnehmen. Bei einem Praktikum im Justizvollzug sollte die Bewerbung besonders frühzeitig erfolgen, da der Antrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz geprüft werden muss.
Lehrende:
Die Ausbildung wird seitens des psychologischen Instituts vom Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik (Prof. Mark Stemmler) getragen. Den Studierenden wird außerdem empfohlen, weitere einschlägige Veranstaltungen in den Fachbereichen Rechtswissenschaften und Medizin zu besuchen.
Rechtspsychologie im Masterstudiengang
In Erlangen werden Veranstaltungen zur Rechtspsychologie im Rahmen des konsekutiven Masterstudienganges, der auf dem Bachelorstudiengang aufbaut, angeboten. Der Masterstudiengang gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen frei wählbaren Schwerpunktbereich. Der Schwerpunktbereich „Entwicklungsorientierte Klinische Psychologie“ umfasst als Teilgebiet die Rechtspsychologie. Weitere Teilgebiete dieses Schwerpunktbereiches sind Entwicklungspsychopathologie sowie Klinische Psychologie. Für das Modul Rechtspsychologie sind Veranstaltungen im Umfang von 12.5 ECTS vorgesehen. Die Veranstaltungen umfassen:
- Vorlesung Rechtspsychologie (4.5 ECTS)
- Je ein Seminar aus den Bereichen „Kriminalpsychologie“ und „Forensische Begutachtung“ mit wechselnden Vertiefungsthemen (je 4 ECTS)
Die Prüfungen für den Abschluss M.Sc. erfolgen studienbegleitend.
Die Ausbildung in Rechtspsychologie kann im Rahmen des Masterstudiums zusätzlich durch die Bearbeitung eines entsprechenden Themas der Masterarbeit und das Absolvieren von Praktika in einschlägigen Institutionen vertieft werden. Auch im Modul "Projektarbeit und Kolloquium" werden immer wieder Projektseminare zu rechtspsychologischen Themenstellungen angeboten. Daneben findet jedes Semester in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft (Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie; Prof. Franz Streng) ein Rechtspsychologisches Kolloquium statt.
Weitere Informationen zum Masterstudium können Sie der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch für den Masterstudiengang entnehmen (die jeweils aktuellen Versionen finden Sie auf der Seite der Studienberatung für den Master-Studiengang).
Ansprechpartner für Fragen zur Ausbildung in Rechtspsychologie:
Dr. Martin Schmucker
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