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Wie funktioniert ein Quereinstieg in den Studiengang Psychologie?
Voraussetzungen für einen Quereinstieg sind in einem anderen Fach bzw. im Auslandsstudium anrechenbare erworbene Studienleistungen, die den Bewerber für die Einstufung in ein höheres Semester qualifizieren.
Die Zuteilung eines Studienplatzes im höheren Semester ist von der Verfügbarkeit freier Studienplätze abhängig. Anspruch auf die freigewordenen Plätze haben erstens Studierende, die schon in Studienfach Psychologie immatrikuliert sind und die Universität wechseln möchten, und zweitens Studierende, die durch die ZVS einen Studienplatz im ersten Semester Psychologie bekommen haben, doch durch schon erworbene Studienleistungen in einem Ausweichstudium höher eingestuft werden können. Bleiben danach noch freie Studienplätze übrig, können sie von Quereinsteigern eingenommen werden, sofern ihnen Studienleistungen in anderen Fächern anerkannt wurden, die zu dem Quereinstieg in das betreffende Semester berechtigen.
Verantwortlich für die Anrechnung von Studienleistungen und Fachsemestern ist das Prüfungsamt für Psychologie derjenigen Universität, bei der ein Quereinstieg beabsichtigt wird.
Das Ausweichstudium, das aufgenommen wird, um Leistungsnachweise für den "Quereinstieg" zu erwerben, wirkt sich im Zulassungsverfahren der ZVS negativ auf die Zulassungschancen in der Wartezeitquote aus: Die Semester des Ausweichstudienganges werden nicht als Wartezeit anerkannt!
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