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Empfehlungen der DGPs zur Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge unterliegen im Unterschied zum Diplom nicht länger länder- und hochschulübergreifenden Rahmenprüfungsordnungen. Sie bedürfen zu ihrer Einführung der Akkreditierung durch eine Akkreditierungsagentur, die von dem bisherigen Akkreditierungsrat oder der im Februar 2005 gegründeten "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" akkreditiert wurde.
Die DGPs hat Empfehlungen für den Aufbau und die Struktur von Bachelor- und Masterstudiengängen in Psychologie an den Universitäten formuliert, die sich an den folgenden allgemeinen Zielsetzungen orientieren (für den vollständigen Text siehe www.dgps.de/meldungen/detail.php?id=177):
Allgemeine Zielsetzungen
(1) Vorgeschlagen wird ein Rahmenkonzept für einen einheitlichen, inhaltlich breiten Bachelor in Psychologie.
Die empfohlenen Rahmenkonzepte für Masterstudiengänge geben den einzelnen Instituten einen großen Spielraum bei der Gestaltung der Masterstudiengänge in Psychologie.
(2) Das Bachelorstudium umfasst insgesamt 6 Semester (180 ECTS), das Masterstudium 4 Semester (120 ECTS). Es werden die akademischen Grade "Bachelor of Science" (B.Sc.) und "Master of Science" (M.Sc.) vergeben.
(3) Sowohl für den Bachelor als auch für den Master wird der allgemeine, nicht spezifizierte Abschluss B.Sc. in Psychologie und M.Sc. in Psychologie vergeben. Die standortspezifische inhaltliche Spezifizierung geht aus dem "Diploma Supplement" hervor, das die Studieninhalte und damit die vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen detailliert beschreibt.
(4) Als Regelabschluss des konsekutiven B.Sc./M.Sc.-Studiengangs wird "M.Sc. in Psychologie" empfohlen.
Das Konzept des geplanten "European Diploma in Psychology" (EuroPsy) sieht vor, dass ein 5-jähriges (konsekutives) Studium, gefolgt von einer mindestens 1-jährigen supervidierten Praxis, die Voraussetzung für die EU-weite Anerkennung einer unabhängigen psychologischen Berufstätigkeit darstellt.
(5) Der B.Sc. in Psychologie berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums in Psychologie. Die einzelnen Standorte können bzw. müssen darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen (z.B. die im Bachelor erreichte Gesamtnote); hier sind sie unter Umständen auch an Vorgaben der einzelnen Bundesländer gebunden. Auch ist es möglich, dass in die Masterstudiengänge in Psychologie Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen anderer Fachrichtungen aufgenommen werden, sofern sie definierte fachliche Voraussetzungen erfüllen.
(6) Mit der Einführung von B.Sc.- und M.Sc.-Studiengängen an den Universitäten ist ein forschungsbezogenes Studium sowohl im Grundlagen- als auch im Anwendungsbereich vorgesehen.
(7) Neben der Vermittlung fachwissenschaftlicher Kompetenzen kommt sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang der Ausbildung im Professionalisierungsbereich (z.B. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen / "Soft Skills") besondere Bedeutung zu.
(8) Angestrebt wird eine frühzeitige Vernetzung von Grundlagen und Anwendung. Insbesondere in den Masterstudiengängen sollte die Gewichtung und inhaltliche Ausgestaltung der Anwendungs- bzw. Grundlagenfächer in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort erfolgen. Daher ist eine variable und individuelle inhaltliche Gestaltung von Anwendungsfächern im Bachelorstudiengang und von Anwendungs- bzw. Grundlagenfächern im Masterstudiengang durch die einzelnen Institute begrüßenswert.
Zu dem potenziellen Fächerspektrum zählen
- etablierte Anwendungsfächer: Arbeits- und Organisationspsychologie, Forensische Psychologie und Kriminalpsychologie/Rechtspsychologie, Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie, Markt- und Werbepsychologie, Medienpsychologie, Pädagogische Psychologie, Umweltpsychologie und Verkehrspsychologie.
- neue Anwendungsgebiete: z.B. Evaluation, Prävention und Rehabilitation, Entwicklungspsychopathologie oder die Integration von Klinischer Psychologie mit Biologischer oder Allgemeiner Psychologie
(9) An einem Standort sollten die Anwendungsfächer im Bachelor- und in den Masterstudiengängen aufeinander abgestimmt werden, so dass die im Master angebotenen Anwendungs- bzw. Grundlagenfächer bereits durch die im Bachelor angebotenen Fächer vorbereitet werden.
(10) Für Bachelor- und Masterstudiengänge werden fächerübergreifende Veranstaltungen als notwendig erachtet (Beispiele: Einführung in die Psychologie und ihre Geschichte, Präsentation empirischer Untersuchungen, Forschungskolloquien).
(11) Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge wird ein Kerncurriculum in Methodenlehre und Psychologischer Diagnostik empfohlen.
Aus den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) zur Einrichtung von Bachelorstudiengängen in Psychologie an den Universitäten (vom 29. April 2005)





