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Studienreform mit Bachelor- und Masterstudiengängen
Im Sommersemester 2005 wurden an deutschen Hochschulen 1453 Bachelor- und 1481 Master-Studiengänge angeboten. Dies entspricht etwa 26 % der insgesamt angebotenen Studiengänge. Die gestufte Studiengangstruktur ermöglicht es den Studierenden, bereits nach drei bis vier Jahren mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem "Bachelor", die Hochschule zu verlassen.
Die Studierenden können im Anschluss daran in einem ein- bis zweijährigen Masterstudiengang das erste Studium vertiefen, interdisziplinär erweitern oder sich spezialisieren. Sie können aber auch nach einer Phase der Berufstätigkeit für eine wissenschaftliche Weiterbildung an die Hochschule zurückkehren.
Sämtliche Bachelor- und Master-Studiengänge lassen sich im Hochschulkompass der HRK recherchieren.Seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zum Bakkalaureus-/Bachelor-Grad bzw. zu einem Magister-/Master-Grad führen. Die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge ist jedoch keineswegs eine Besonderheit der deutschen Hochschulreform. Eingebettet in den sogenannten europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes.
Strukturvorgaben
Mit den Strukturvorgaben hat die Kultusministerkonferenz einen strukturellen Rahmen für die neuen Studiengänge bestimmt. Demnach müssen die Bachelor-/Masterstudiengänge u.a.
- modularisiert sein und mit einem Leistungspunktesystem versehen werden.
- zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen.
- von Universitäten und Fachhochschulen gleichermaßen angeboten werden.
- Für den Bachelorabschluss sind in der Regel 180 - 240 ECTS-Punkte für den Masterabschluss 60 - 120 ECTS-Punkte nachzuweisen. Entsprechend internationalen Anforderungen werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte verlangt.
- Bachelorabschlüsse sehen eine Abschlussarbeit in einem Umfang von 6-12 ECTS-Punkten, Masterabschlüsse in einem Umfang von 15-30 ECTS-Punkten vor.
- Unterschiedliche Profile der Studiengänge drücken sich in den Abschlussbezeichnungen aus. In den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften werden in eher theorieorientierten Studiengänge die Grade Bachelor of Arts und Master of Arts vergeben, in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächergruppen die Grade Bachelor of Science und Master of Science. In den eher anwendungsorientierten Studiengängen der Ingenieurwissenschaften werden der Bachelor und Master of Engineering vergeben. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen auch Abschlussbezeichnungen verwendet werden, die von den genannten Bezeichnungen abweichen (Bsp. Master of Business Administration).
- Der Bachelorstudiengang konzentriert sich auf die wissenschaftlichen Grundlagen eines Faches, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen.
- Masterabschlüsse sind werden nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" differenziert. Die Hochschule legt das Profil fest, das dann in der Akkreditierung festgestellt wird.
- Masterabschlüsse, die an Universitäten und Fachhochschulen erworben werden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen.
- Qualität und Studierbarkeit werden in einem unabhängigen Akkreditierungsverfahren und in regelmäßigen Evaluationen überprüft und gesichert. Dabei vergeben regionale oder fachlich spezialisierte Akkreditierungsagenturen das Siegel des Akkreditierungsrates.
Aus den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) zur Einrichtung von Bachelorstudiengängen in Psychologie an den Universitäten (vom 29. April 2005)






