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Studienreform mit Bachelor- und Masterstudiengängen

Im Sommersemester 2005 wurden an deutschen Hochschulen 1453 Bachelor- und 1481 Master-Studiengänge angeboten. Dies entspricht etwa 26 % der insgesamt angebotenen Studiengänge. Die gestufte Studiengangstruktur ermöglicht es den Studierenden, bereits nach drei bis vier Jahren mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem "Bachelor", die Hochschule zu verlassen.

Die Studierenden können im Anschluss daran in einem ein- bis zweijährigen Masterstudiengang das erste Studium vertiefen, interdisziplinär erweitern oder sich spezialisieren. Sie können aber auch nach einer Phase der Berufstätigkeit für eine wissenschaftliche Weiterbildung an die Hochschule zurückkehren.

Sämtliche Bachelor- und Master-Studiengänge lassen sich im Hochschulkompass der HRK recherchieren.Seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zum Bakkalaureus-/Bachelor-Grad bzw. zu einem Magister-/Master-Grad führen. Die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge ist jedoch keineswegs eine Besonderheit der deutschen Hochschulreform. Eingebettet in den sogenannten europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes.

Strukturvorgaben

Mit den Strukturvorgaben hat die Kultusministerkonferenz einen strukturellen Rahmen für die neuen Studiengänge bestimmt. Demnach müssen die Bachelor-/Masterstudiengänge u.a.

Aus den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) zur Einrichtung von Bachelorstudiengängen in Psychologie an den Universitäten (vom 29. April 2005)

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