Die Fachgruppe Rechtspsychologie fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs mittels verschiedener Steuerungsinstrumente.
(1)
Sie vergibt alle zwei Jahre einen Nachwuchsförderpreis an
herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der Rechtspsychologie
forschen.
(2)
Sie fördert mittels eines Reisekostenzuschuss die Teilnahme
von Nachwuchswissenschaftlern an internationalen
rechtspsychologischen Tagungen.
(2)
Sie kann die Durchführung von Workshops und Tagungen
bezuschussen, die sich speziell an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten.
(1) Nachwuchsförderpreis
Ausschreibung für den Nachwuchsförderpreis 2011
Seit ihrer Arbeitstagung 2005 in Bern verleiht die Fachgruppe
Rechtspsychologie einen Preis an eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw.
einen Nachwuchswissenschaftler. Mit dem Preis werden junge Kolleginnen
und Kollegen geehrt, die innerhalb der letzten zwei Jahre eine
wissenschaftlich besonders herausragende Diplomarbeit oder Dissertation
im Bereich der Rechtspsychologie abgeschlossen haben.
Der Preis wird anlässlich der zweijährig
stattfindenden
Arbeitstagungen verliehen und die Preisträgerin/der
Preisträger erhält die Gelegenheit, über
diese Arbeit zu
referieren. Der Preis ist mit 1000,- Euro dotiert.
Preisträger 2009:
Dipl.-Psych. Beate Dombert (Universität Regensburg): Die
Erfassung
einer Störung der sexuellen Präferenz
(Pädophilie)
über das Wahl-Reaktionszeit-Paradigma
Dr. Alexander F. Schmidt (Universität Bonn): Psychologische
Schuldfähigkeitsbegutachtung bei sogenannter schwerer anderer
seelischer Abartigkeit. Eine Begutachtungsheuristik auf empirischer
Grundlage.
Preisträger 2007:
Dr. Martin Schmucker (Universität Erlangen-Nürnberg):
Kann
Therapie Rückfällle verhindern? Metaanalytische
Befunde zur
Wirksamkeit der Sexualstraftäterbehandlung.
Preisträger 2005:
Anett Galow: Validierung neuronaler Netze als Instrument zur Prognose
der Rückfälligkeit von Straftätern.
(2) Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an internationalen rechtspsychologischen Tagungen
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die einen
Beitrag auf einer internationalen Tagung präsentieren wollen,
können einen Antrag auf Bezuschussung der Reisekosten an die
Fachgruppenleitung stellen. Im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten kann die Fachgruppenleitung gegen Belege einen
Zuschuss in Höhe bis zu maximal 250,- Euro gewähren.
Förderberechtigt sind ausschließlich
Fachgruppenmitglieder, es sei denn der Studienabschluss wurde vor
weniger als 12 Monaten erworben und hat einen eindeutige
rechtspsychologische Ausrichtung.
(3) Förderung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für den wissenschaftlichen NachwuchsAusrichter
von Doktorandenworkshops oder Tagungen, die primär der
Nachwuchsförderung dienen, können einen
finanziellen Zuschuss bei der Fachgruppenleitung
beantragen. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit
der Sprechergruppe in Verbindung.