Aufgaben:
Die Fachgruppe Rechtspsychologie wurde 1984 gegründet. Ihre Aufgaben
ergeben sich aus §167 2 der Fachgruppenordnung:
'Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). Diese sind die in den
§167, §167 2 und §15 (1) der Satzung der DGPs genannten Ziele und
Aufgaben, insbesondere Dokumentation und Information über
rechtspsychologische Aktivitäten, Ausrichtung von Fachtagungen,
Förderung rechtspsycholgischer Forschung, ihre Berücksichtigung in
Ausbildungsplänen und ihre Anwendung in Praxisfeldern, Förderung der
interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit sowie
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere die
Planung des Postgraduiertenstudiums im Bereich der
Rechtspsychologie.'
Im Rahmen dieser Zielsetzungen betrachtet die Fachgruppe das Gebiet
der Rechtspsychologie in einem übergreifenden Sinne, d.h. es sollen
alle Anwendungen der Psychologie auf das Rechtswesen berücksichtigt
werden. Dazu zählen neben den "klassischen" Bereichen der
forensischen (gerichtlichen) Psychologie und der Kriminalpsychologie
(Erklärung von Kriminalität, Prognose, Prävention etc.) auch neuere,
insbesondere experimentelle Ansätze der Aussagepsychologie und der
Vernehmung, die (Sozial-)Psychologie der Gerichtsverhandlung und
Urteilsbildung, ferner psychologische Ansätze im Straf- und
Maßregelvollzug und bei der Polizei sowie psychologische Aspekte des
Familien- und Sozialrechts.
Aktivitäten:
- Förderung rechtspsychologischer Forschungsarbeiten
- Durchführung und Dokumentation von Arbeitstagungen
- Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von Workshops
und Einzelbeiträgen zur Rechtspsychologie auf den Kongressen der
DGPs sowie auf den Kongressen der European
Association of Psychology and Law (EAPL).
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich
der Rechtspsychologie
- Transfer rechtspsychologischer Erkenntnisse in die Praxis und
Öffentlichkeit
- Herausgabe eines Rundbriefes
mit Informationen über aktuelle Entwicklungen, Planungen und
Ergebnisse aus dem Gesamtgebiet der Rechtspsychologie
- Weiterentwicklung der Ordnung für die zertifizierte
Weiterbildung in Rechtspsychologie
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Etablierung der
Rechtspsychologie als Anwendungsfach in Bachelor- und
Masterstudiengängen Psychologie an ausgewählten Universitäten
Arbeitstagungen:
Die Tagungen der Fachgruppe werden alle zwei Jahre durchgeführt. Die
beiden ersten Tagungen (Braunschweig 1985, Würzburg, 1987)
verfolgten primär das Ziel, der Fachöffentlichkeit ein möglichst
breites, differenziertes Bild der Rechtspsychologie zu präsentieren.
Seit 1989 konzentrieren sich die Tagungen überwiegend auf
ausgewählte inhaltliche Bereiche.
Dabei ging es bislang um folgende Leitthemen:
- Polizei, Justiz, Drogen (Wiesbaden, 1989)
- Opfer-Täter: Begutachtung und Behandlung (Berlin, 1991)
- Gerechtigkeit und Fairness im Verfahren (Osnabrück, 1993)
- Psychologie der Zeugenaussage (Bremen, 1995)
- Kommunikation und Interaktion (Kiel, 1997)
- Gewalt, Jugend, Intensivtäter (Nürnberg, 1999)
- Berufsfelder der Rechtspsychologie (Münster, 2001)
- Entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie
(Berlin, 2003)
- Gerechtigkeit, Strafe und Strafgerechtigkeit (Bern, 2005)
- Täter und Opfer im Justizsystem (Kiel, 2007)
- Auf der Suche nach der Wahrheit (Gießen, 2009)
- Prävention und Intervention (Münster, 2011)
Die nächste Arbeitstagung
der Fachgruppe findet unter dem Motto "Forschen, Anwenden,
Evaluieren" vom 18.-20. September 2013 in Bonn statt.
Neben genuin psychologischen Arbeiten werden auf den Tagungen auch
Beiträge aus den Nachbarfächern Recht und Psychiatrie
berücksichtigt. Der Dialog mit diesen Disziplinen bildet
regelmäßig einen Schwerpunkt der Tagungen.