Aufgaben:
Die Fachgruppe Rechtspsychologie wurde 1984 gegründet. Ihre
Aufgaben ergeben sich aus §167 2 der Fachgruppenordnung:
'Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen
Gesellschaft für Psychologie (DGPs). Diese sind die in den
§167, §167 2 und §15 (1) der Satzung der
DGPs genannten
Ziele und Aufgaben, insbesondere Dokumentation und Information
über rechtspsychologische Aktivitäten, Ausrichtung
von
Fachtagungen, Förderung rechtspsycholgischer Forschung, ihre
Berücksichtigung in Ausbildungsplänen und ihre
Anwendung in
Praxisfeldern, Förderung der interdisziplinären und
internationalen Zusammenarbeit sowie Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere die Planung des
Postgraduiertenstudiums im Bereich der Rechtspsychologie.'
Im Rahmen dieser Zielsetzungen betrachtet die Fachgruppe das Gebiet der
Rechtspsychologie in einem übergreifenden Sinne, d.h. es
sollen
alle Anwendungen der Psychologie auf das Rechtswesen
berücksichtigt werden. Dazu zählen neben den
"klassischen"
Bereichen der forensischen (gerichtlichen) Psychologie und der
Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität,
Prognose,
Prävention etc.) auch neuere, insbesondere experimentelle
Ansätze der Aussagepsychologie und der Vernehmung, die
(Sozial-)Psychologie der Gerichtsverhandlung und Urteilsbildung, ferner
psychologische Ansätze im Straf- und Maßregelvollzug
und bei
der Polizei sowie psychologische Aspekte des Familien- und
Sozialrechts.
Aktivitäten:
- Förderung rechtspsychologischer Forschungsarbeiten
- Durchführung und Dokumentation von Arbeitstagungen
- Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung
von
Workshops und Einzelbeiträgen zur Rechtspsychologie auf den
Kongressen der DGPs sowie auf den Kongressen der European Association of Psychology and
Law
(EAPL).
- Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchs im Bereich der Rechtspsychologie
- Transfer rechtspsychologischer Erkenntnisse in die Praxis
und Öffentlichkeit
- Herausgabe eines Rundbriefes mit Informationen
über
aktuelle Entwicklungen, Planungen und Ergebnisse aus dem Gesamtgebiet
der Rechtspsychologie
- Weiterentwicklung der Ordnung für
die zertifizierte Weiterbildung in Rechtspsychologie
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Etablierung der
Rechtspsychologie als Anwendungsfach in Bachelor- und
Masterstudiengängen Psychologie
an ausgewählten Universitäten
Arbeitstagungen:
Die Tagungen der Fachgruppe werden alle zwei Jahre
durchgeführt.
Die beiden ersten Tagungen (Braunschweig 1985, Würzburg, 1987)
verfolgten primär das Ziel, der Fachöffentlichkeit
ein
möglichst breites, differenziertes Bild der Rechtspsychologie
zu
präsentieren. Seit 1989 konzentrieren sich die Tagungen
überwiegend auf ausgewählte inhaltliche Bereiche.
Dabei ging es bislang um folgende Leitthemen:
- Polizei, Justiz, Drogen (Wiesbaden, 1989)
- Opfer-Täter: Begutachtung und Behandlung (Berlin,
1991)
- Gerechtigkeit und Fairness im Verfahren
(Osnabrück, 1993)
- Psychologie der Zeugenaussage (Bremen, 1995)
- Kommunikation und Interaktion (Kiel, 1997)
- Gewalt, Jugend, Intensivtäter (Nürnberg,
1999)
- Berufsfelder der Rechtspsychologie (Münster, 2001)
- Entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie
(Berlin,
2003)
- Gerechtigkeit, Strafe und Strafgerechtigkeit (Bern, 2005)
- Täter und Opfer im Justizsystem (Kiel, 2007)
- Auf der Suche nach der Wahrheit
(Gießen, 2009)
Die nächste
Arbeitstagung
der Fachgruppe findet im September 2011 in Münster statt.
Neben genuin psychologischen Arbeiten werden auf den Tagungen auch
Beiträge aus den Nachbarfächern Recht und Psychiatrie
berücksichtigt. Der Dialog mit diesen Disziplinen bildet
regelmäßig einen Schwerpunkt der Tagungen.