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Informationen und Empfehlungen der IuK-Kommission

Stand: MV der DGPs am 19.09.2006 in Nürnberg

Im September 2004 erhielt die Kommission »Information und Kommunikation« (IuK) der Deutschen Gesellschaft für Psychologie auf der Mitgliederversammlung in Göttingen den Auftrag, Vorschläge und Empfehlungen für die Verbreitung wissenschaftlicher Publikationen sowie für den Zugang zur wissenschaftlichen Literatur zu erarbeiten. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem netzbasierten Publikationsweg zu.

Zur Lösung dieser Aufgabe hat die Kommission zunächst Expertenmeinungen aus den Bereichen des Urheberrechts sowie des Bibliotheks- und Verlagswesens eingeholt und sich darüber hinaus ein »Open Access (OA)«-Geschäftsmodell erläutern lassen. Anschließend wurde die Vielzahl der Meinungen, Interessenlagen, Gesetzestexte und Lösungsansätze zu wenigen »Informationen (siehe I. «Informationen«) und Empfehlungen« (siehe II.«Empfehlungen«) komprimiert, die kompatibel mit der derzeitigen Rechtslage sind. Diese Informationen und Empfehlungen werden nicht nur auf der Homepage der DGPs zugänglich sein, sondern auch im Newsletter und in der Psychologischen Rundschau abgedruckt werden. Nach dem vorläufigen Abschluss der Kommissionsarbeit werden sich der neue Vorstand und die künftige Kommission vor allem mit den sich aus dem zukünftig veränderten Urheberrecht ergebenden Implikationen befassen und den Mitgliedern der DGPS zeitnah die notwendigen Informationen und Empfehlungen zukommen lassen. Derzeit (13.09.2006) lässt die gegebene Rechtslage die folgenden Maßnahmen zu (s.u. »A«: Informationen und »B«: Empfehlungen beim aktuellen UrhG):

I. Informationen

1. Urheberrecht ändert sich.

Der Entwurf der Bundesregierung zum: »2. Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft (Ç2. Korbí)« ist am 19. Mai 2006 vom Bundesrat in wesentlichen Teilen abgelehnt worden und wird jetzt erneut beraten. Somit sind die zu erwartenden, teilweise einschneidenden änderungen noch unklar. Das betrifft u.a.:

2. »Grüner Weg« vs. »Goldener Weg«.

Bei elektronischen »Open Access«-Publikationen wird der »Grüne Weg« vom »Goldenen Weg« unterschieden. Beim Grünen Weg wird die elektronische Version eines bereits in einem Verlag veröffentlichten Werks durch die Autoren selbst nach Maßgabe der rechtlichen Gegebenheiten auf verlagsunabhängigen Servern abgelegt (Selbstarchivierung). Beim Goldenen Weg erfolgen die Publikationen ausschließlich über barrierefreie »Open Access«-Organe. Dieses Geschäftsmodell ist im Regelfall jedoch nicht kostenfrei, die »Open Access«-Verlage verlangen vom Verfasser derzeit zwischen 750 Euro und 3.000 US-Dollar; mehrheitlich um 1.200,00 Euro pro Beitrag.

3. Urheber- vs. Verwertungsrecht.

Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrechten. Im Gegensatz zum Urheberrecht, welches nicht abgetreten werden kann, sind die Verwertungsrechte übertragbar.

4. Verwertungsrecht & Autorenschaft.

Verwertungsrechte können selektiv abgetreten werden.

5. Alte Verlagsverträge.

Verlagsverträge, die vor 1995 abgeschlossen worden sind, konnten die »Nutzungsart Internet« noch nicht einschließen, folglich dürfen die Autoren diese Publikationen bislang in das Netz stellen. Geplant ist bei der Novelle des Urheberrechtes jedoch, dass der Rechteinhaber (Verlag) auch die Rechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten erhält, sofern der Urheber (Autor) nicht schriftlich widerspricht (siehe Musterbrief) und der Rechteinhaber noch nicht mit der Nutzung begonnen hat (ß31a und ß137L).

6. Vervielfältigungsrecht.

Ferner beinhaltet der ß38 UrhG (Beiträge zu Sammlungen) gegenwärtig, dass das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Beitrages nach einem Jahr an den Urheber zurückfällt, sofern dieses nicht explizit durch den Verlagsvertrag ausgeschlossen ist. Dieses gilt für Beiträge in periodisch erscheinenden Sammlungen (also Zeitschriften) sowie für Beiträge in nicht periodisch erscheinenden Sammlungen, für deren überlassung kein Anspruch auf Vergütung besteht. Bei amerikanischen/englischen Verlagen gilt jedoch das dortige Urheberrecht! Auch soll mit dem im 2. Korb genannten ß53a die Möglichkeit des elektronischen Kopienversands erheblich eingeschränkt werden.

7. Derzeitige »Open Access«-Infrastruktur.

Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) baut zusammen mit dem Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe ein Publikationssystem für die Forschung auf, dessen Technologie auch anderen Fachgruppen zur Verfügung gestellt wird. Im Forschungszentrum Jülich wird ebenfalls eine »Open Access«-Infrastruktur aufgebaut. Auch »PsyDok« ist ein fachspezifisches Repositorium, welches am Sondersammelgebiet Psychologie geführt wird. über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) sind schon jetzt etwa 220 Zeitschriften kostenfrei zugänglich.

8. Nationallizenz.

Die DGPs unterstützt weiterhin die Bestrebungen des ZPID, eine APA-Nationallizenz für die Psychologie aus Mitteln der DFG zu erlangen. Damit wären die APA-Zeitschriften dann von den wissenschaftlichen Instituten aus zugänglich.

II. Empfehlungen.

1. Aktuellen Stand der UrhG-Novellierung & Kleingedrucktes beachten!

Bei allen Verwendungen eigener Publikationen den aktuellen Stand der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beachten! In Verlagsverträgen auf Kleingedrucktes achten!

2. Verwertungsrechte nicht vollständig abtreten! Nutzungsart & Zeitraum angeben!

Verwertungsrechte nicht vollständig abtreten! Stattdessen die genaue Nutzungsart und den Zeitraum angeben, für die bzw. für den die Rechte abgetreten werden! Alle einschlägigen Forschungsförderer unterstützen/fordern (z.B. DFG) oder erzwingen (z.B. Wellcome Trust) ein solches Vorgehen.

3. Selbstarchivierungsrecht einbehalten!

Auf jeden Fall ein Selbstarchivierungsrecht einbehalten! Viele Verlage schreiben eine Karenzzeit von mindestens sechs Monaten vor, nach deren Ablauf das Werk in einer anderen Formatierung zur nicht-kommerziellen Nutzung auf einem verlagsunabhängigen Server hinterlegt werden darf. Details hierzu finden sich in der »Romeo-Liste«.

4. Karenzzeit beachten!

Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt selbst archivieren, d.h. eine elektronische Version der Publikation allgemein zugänglich hinterlegen (z.B. in einem Repositorium, auf einem Universitätsserver, der persönlichen Homepage etc.)! Dieses sollte an eine Suchmaschine für psychologische Literatur gemeldet werden (z.B. dem PsychSpider des ZPID Trier).

5. Rechtzeitig selbst archivieren & an psychologische Suchmaschine melden!

Preprints auf die persönliche Homepage stellen! Viele Verlage erlauben dies. Als Preprint wird i.d.R. eine Version des Werks definiert, die noch keinerlei Bearbeitung durch den Verlag oder Gutachter erfahren hat (weitere Informationen s.o.: »Romeo-Liste«)

6. »Open Access«-Journals im Auge behalten!

Möglichkeiten des »Goldenen Weges«, d.h. des Publizierens in »Open Access«-Journals im Auge behalten (vgl. das Directory of Open Access Journals).

7. Rechtsberatung an den Universitätsbibliotheken

Mit den lokalen Universitätsbibliotheken die Möglichkeit der Einrichtung einer dauerhaften Rechtsberatungsstelle abklären! Auf diese Weise können die schwierigen Verlagsverhandlungen bzgl. der Verwertungsrechte erleichtert werden. Dieses ist vor allem bei den Verhandlungen mit internationalen Verlagen von Bedeutung (siehe Pkt. 6, »Informationen«).

8. Geldgeber einbinden!

Bei Fragen der selektiven Abtretung der Verwertungsrechte die Unterstützung der Forschungsförderer einfordern! Die Geldgeber fordern zunehmend den freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Anlage: Musterbrief zum Ausschluss »unbekannter Nutzungsarten« (RTF)
Anlage: Musterbrief zum Ausschluss »unbekannter Nutzungsarten« (PDF)

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