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Informationen für Antragsteller
Die Ethikkommission nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines psychologischen Forschungsvorhabens. Psychologi-sche Forschungsvorhaben haben das Erleben und Verhalten von Menschen zum Gegenstand. Anträge werden von den für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Wissenschaftlern gestellt. In der Regel befasst sich die Ethikkommission mit Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem deutschsprachigen Raum.
Die Ethikkommission besteht aus neun Mitgliedern (Adressliste)
- Prof. Dr. Sigrun-Heide Filipp, Trier (Vorsitz)
- Dr. Claudia K. Friedrich, Hamburg
- Prof. Dr. Wolf-Dieter Gerber, Kiel
- Prof. Dr. Brigitte Kudielka-Wüst, Regensburg
- Prof. Dr. Martin Pinquart, Marburg
- Prof. Dr. Henning Plessner, Heidelberg
- Prof. Dr. Gerhard Stemmler, Marburg
- Prof. Dr. Christiane Thiel, Oldenburg
- Prof. Dr. Dirk Vorberg, Münster
und zwei kooptierten Sachverständigen aus dem Bereich der Medizin
- Prof. Dr. Christoph Hiemke, Mainz
- Prof. Dr. Bruno Müller-Örlinghausen, Berlin
Anfragen und Anträge sind an die Vorsitzende der Ethikkommission, Frau Prof. Dr. S. Filipp (filipp@uni-trier.de), zu richten.
Der Antrag an die Ethikkommission muss alle Informationen zu dem Forschungsvorhaben enthalten und dabei auch die Vorgaben berücksichtigen, die in den Hinweisen zur Antragstellung genannt sind.
Anträge an die Ethikkommission sind gebührenpflichtig (siehe Hinweise).
Die Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
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