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Ethikkommission

Unterlagen für die Antragstellung

Die Ethikkommission (EK) nimmt auf Antrag der für ein psychologisches Forschungsvorhaben verantwortlichen Person zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen dieses Vorhabens Stellung. In der Regel geht dem Antrag an die EK die Aufforderung eines Forschungsträgers (z.B. VW-Stiftung, FP7 der EU, Bundes- und Länderministerien, Stiftungen, Universitäten) voraus, eine Ethik-Stellungnahme beizubringen. Bei DFG-Anträgen ist – wo erforderlich – ein Ethikvotum frühzeitig zu beantragen, nicht erst kurz vor der Bewilligung (ansonsten kann es zu erheblichen Verzögerungen im Begutachtungs- und Entscheidungsprozess kommen)! Eine solche Aufforderung ist vor allem für Untersuchungen zu erwarten, die untersuchten Personen Risiken zumuten, oder für Studien, in denen die Untersuchten nicht restlos über Ziele und Verfahren der Studien aufgeklärt werden. Anträge sind in der Regel auf den bereitgestellten Vorlagen der Ethikkommission zu stellen. Weiterlesen

Mitglieder der Ethikkommission

Geschäftsordnung für die Kommissionsarbeit

Ethikrichtlinien

Einrichtung lokaler Ethikkommissionen: Musterordnungen

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