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Fachgruppe Rechtspsychologie

WebSite der Fachgruppe
Gründung
Die Fachgruppe Rechtspsychologie wurde 1984 gegründet.
Rechtspsychologie
Unter Rechtspsychologie werden alle Gegenstandsbereiche erfasst, die eine Interaktion rechtlicher und psychologischer Problemstellungen beinhalten. Eine Psychologie im Recht zielt darauf ab, Fragen des Rechts an die Psychologie zu beantworten, während eine Psychologie des Rechts dagegen das Recht selbst einer kritischen Betrachtung unter psychologischer Perspektive unterzieht. Somit umfasst Rechtspsychologie die forensische Begutachtungskunde, die Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prävention etc.), aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht "dienenden" Funktion zugeordnet werden können, beispielsweise die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie "Wille" oder "Vorsatz" oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung.
Mitglieder
Die Fachgruppe hat ca. 100 Mitglieder.
Wichtige Ziele der FG
- Bessere Verankerung der Rechtspsychologie an den psychologischen Instituten
- Nachwuchsförderung
Nachwuchsförderpreis
Mit dem Preis werden junge Kolleginnen und Kollegen geehrt, die innerhalb der letzten zwei Jahre eine wissenschaftlich besonders herausragende Master-, Diplomarbeit oder Dissertation im Bereich der Rechtspsychologie abgeschlossen haben. Der Preis wird anlässlich der zweijährig stattfindenden Arbeitstagungen verliehen und ist mit 1000,- Euro dotiert. Informationen zur Bewerbung finden sich auf der Website der Fachgruppe.
Arbeitstagung
Alle zwei Jahre werden Tagungen der Fachgruppe durchgeführt.
Die nächste Arbeitstagung der FG Rechtspsychologie findet vom 22. - 24.09.2011 in Münster unter der Leitung von Wolfgang Bilsky statt.
Weiterbildung in Rechtspsychologie
Von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen wird eine Weiterbildung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie durchgeführt.
Nähere Informationen unter http://www.weiterbildung-rechtspsychologie.de.





